Heller, Hermann
- Lebensdaten
- 1891 – 1933
- Geburtsort
- Teschen/Olsa (Österreichisch Schlesien)
- Sterbeort
- Madrid
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Politologe ; sozialdemokratischer Politiker ; Soziologe
- Konfession
- mehrkonfessionell
- Normdaten
- GND: 118548867 | OGND | VIAF: 100288464
- Namensvarianten
-
- Heller, Hermann Ignatz
- Heller, Hermann
- Heller, Hermann Ignatz
- Hel leo, He leu man
- Heler, Herman
- Helleo, Heleuman
- Herā, Heruman
- 赫尔曼·黑勒
Vernetzte Angebote
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- Verbannte und Verbrannte. Die Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Publikationen und Autoren. [2013]
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Heller, Hermann Ignatz
Jurist, Politologe und sozialdemokratischer Politiker, * 17.7.1891 Teschen/Olsa (Österreichisch Schlesien), † 5.11.1933 Madrid, (israelitisch, dann konfessionslos)
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Genealogie
V Joseph, Rechtsanwalt;
M Hermine Fischer;
⚭ Kiel 1920 Gertrud, T d. Dichters →Gustav Falke († 1916, s. NDB V);
1 S, 2 T. -
Biographie
H. wuchs nach dem frühen Tode des Vaters in Wien bei einem Onkel auf. Nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Wien, Graz, Innsbruck und Kiel wurde er während des Kriegsdienstes in der österreichisch-ungarischen Armee 1915 in Graz promoviert. 1919 schloß er Freundschaft mit G. Radbruch in Kiel und stieß durch ihn zur Sozialdemokratischen Partei. In Kiel habilitierte sich H. 1920 und war bis 1922 Privatdozent. Anschließend war er bis 1926 in Leipzig, wo er auch Direktor des Volksbildungsamtes und Leiter des Volksbildungswerkes wurde. 1926-28 war H. in Berlin Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1928-32 außerordentlicher Professor für öffentliches Recht an der Universität. Nach Papens Preußenputsch 1932 vertrat H. als Anwalt die sozialdemokratische Fraktion im preußischen Landtag vor dem Staatsgerichtshof. 1932-33 war er Ordinarius für öffentliches Recht in Frankfurt. Auf einer Auslandsreise erfuhr er von der nationalsozialistischen Machtergreifung, worauf er Asyl in Spanien suchte. – Als Mitglied des jungsozialistischen Hofgeismarer Kreises suchte er eine Verbindung zwischen sozialistischer Bewegung, den Massen und dem Staat herzustellen.
H. gehört mit Smend, →Carl Schmitt und anderen zu der in sich sehr heterogenen Gruppe von Staatsrechtlern, die nach 1918 in einem Neuansatz die der Staatslehre verlorengegangene gesellschaftliche Wirklichkeit des Staates wiedergewinnen wollte. Er ging davon aus, daß wissenschaftliche Politik, an deren unterbrochene Tradition er anknüpfen wollte, philosophische Anthropologie voraussetze, ohne daß er freilich diese Erkenntnis systematisch fruchtbar machte. – Der Mensch ist seinem Wesen nach „utopisch“, das heißt offen für ein Sollen, das seine ordnende Kraft durch die Aufnahme in den Willen entfaltet. Mensch und Gesellschaft sind keine mit den Mitteln positivistischer Empirie erfaßbaren, determinierten Naturphänomene, wie historischer Materialismus und Sozialdarwinismus es behaupten.
Die Staatslehre, Kern seines Werkes, konzipierte H. in schärfstem Gegensatz zu Kelsens Normentheorie und Schmitts Dezisionismus, die beide die Spannung zwischen Norm und Willen einseitig aufheben. Der Staat – weder bloßer Inbegriff individueller Beziehungen noch ein Organismus mit mystischem Eigenleben – ist eine Seinsweise der Gesellschaft, seine Realität ist begründet in menschlicher Aktivität. Gesellschaft und Individuum stehen im Verhältnis konstituierender Reziprozität zueinander (Einfluß Th. Litts). Realität und Einheit des Staates sind nur aus seiner gesellschaftlichen Funktion zu erklären, die H. als letzte, absolute Sicherung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens in einem räumlichen Bezirk bestimmt. Von diesem auf die allgemeinsten, universalen Existenzbedingungen des Phänomens reduzierten Begriff der Staatsfunktion unterscheidet H. den Begriff der Rechtsfunktion. Staat und Recht stehen in einem dialektischen Verhältnis zueinander. Nur die Verwirklichung des Rechts legitimiert den konkreten Staat – Recht als Inbegriff höchster sittlicher Normen verstanden, deren Inhalt H. freilich offenläßt. In den gesellschaftsbezogenen menschlichen Verhaltensweisen, die ihrem objektiven Sinn nach die Staatsfunktion vollziehen, liegt die Realität des Staates; die Einheit des Staates folgt aus dem objektiven Bedeutungszusammenhang dieser Verhaltensweisen. Die Formel „Realität gleich Aktualität“ nähert sich zwar Smends Integrationslehre, die jedoch H. ablehnt. Die adäquate Deutung der staatlichen Ordnung setzt nach H.s Ansicht die Überwindung des Dualismus von Sein und Sollen voraus, eine Aufgabe, die er, von der inneren Spannung des Begriffes Norm (Normalität – Normativität) ausgehend, zu lösen versucht. Als Sozialisten war ihm Gesellschaftswissenschaft nicht „science pour la science“. In seiner Teilnahme an den großen staatsrechtlichen Debatten der Weimarer Zeit, in der Entlarvung der totalitären Gesellschaftslehren, vor allem des Faschismus, kamen für ihn wissenschaftliche und politische Aufgabe zur Deckung. Erst nach 1945 konnte das durch den frühen Tod H.s unvollendet gebliebene Werk seine Wirkung in Deutschland entfalten.
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Werke
Hegel u. d. nat. Machtstaatsgedanke in Dtld., 1921, Nachdr. 1963;
Grundrechte u. Grundpflichten, in: Teubners Hdb. d. Staats- u. Wirtschaftskde. I, 2, H. 1, 1924;
Ges. u. Staat, ebd. I, 1, H. 2, 1924;
Sozialismus u. Nation, 1925, ²1931;
Die pol. Ideenkreise d. Gegenwart, 1926;
Die Krisis d. Staatslehre, in: Archiv f. Soz.wiss. u. Soz.pol. 55, 1926, S. 289-316;
Die Souveränität, Ein Btr. z. Theorie d. Staats- u. Völkerrechts, 1927;
Pol. Demokratie u. soz. Homogenität, in: Probleme d. Demokratie. 1, R., H. 5, 1928, S. 35-47;
Genie u. Funktionär in d. Pol., ebd., 2. R., H. 10, 1931;
Der Begriff d. Gesetzes in d. Reichsvfg., in: Veröff. d. Ver. d. dt. Staatsrechtslehrer, H. 4, 1928, S. 98-135;
Bemerkungen z. Staats- u. rechtstheoret. Problematik d. Gegenwart, in: Archiv d. öff. Rechts 55, 1929, S. 321-54;
Europa u. d. Faschismus, 1929, ²1931;
Rechtsstaat od. Diktatur, 1930;
Art. „Staat“, in: Hdwb. d. Soziol., 1931;
Vorträge als Prozeßvertreter d. preuß. Landtagsfraktion d. SPD vor d. Staatsgerichtshof, in: Preußen contra Reich vor d. Staatsgerichtshof, Stenogrammber. d. Verhh., mit e. Vorwort v. A. Brecht, 1933;
Staatslehre, hrsg. v. G. Niemeyer, Leiden 1934, ³1963;
Art. „Political Science“, in: Enc. of the Soc. Sciences XII, New York 1934. -
Literatur
G. Hermes, Rote Fahne in Not, 1929;
Neuer Vorwärts, Prag, Nr. 22 v. 12.11.1933;
Internat. Soziologenlex., hrsg. v. W. Bernsdorf, 1959;
Klaus Meyer, H. H., Eine biogr. Skizze, in: Polit. Vj.schr. 8, 1967, S. 293-313;
H. Rädle, Veröff. H. H.s, ebd., S. 314-22;
W. Schluchter, Entscheidung f. d. soz. Rechtsstaat, H. H. u. d. staatstheoret. Diskussion in d. Weimarer Republik, 1968. F. Osterroth, Biogr. Lex. d. Sozialismus, 1960 (P). -
Autor/in
Peter Graf von Kielmansegg -
Zitierweise
Kielmansegg, Peter Graf von, "Heller, Hermann" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 477-479 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118548867.html#ndbcontent