Dirksen, Eduard
- Dates of Life
- 1790 – 1868
- Place of birth
- Königsberg (Preußen)
- Place of death
- Berlin
- Occupation
- Jurist ; Hochschullehrer
- Religious Denomination
- evangelisch
- Authority Data
- GND: 11613853X | OGND | VIAF: 59828422
- Alternate Names
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- Dirksen, Heinrich Eduard
- Dirksen, Eduard
- Dirksen, Heinrich Eduard
- Dirksen
- Dirksen, Eduard Heinrich
- Dirksen, H. E.
- Dirksen, H.E.
- Dirksen, Heinrich
- Dirksen, Heinrich E.
- Dirksen, Heinricus Eduardus
- Dirksen, Henricus Eduardus
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Dirksen, Heinrich Eduard
Jurist, * 13.9.1790 Königsberg (Preußen), † 10.2.1868 Berlin . (evangelisch)
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Genealogy
Die urspr. Mennonitenfamilie stammt aus den Niederlanden u. kam üb. Hamburg nach Danzig u. Königsberg;
V Frdr. Emanuel (1753–1827), Justizkommissarius u. Kammer-Assistenzrat in Königsberg, S des Gerhard (1719–94), Kaufm.;
M Hanna (1767–1834), T des Theodor Gotthard Meier, Kaufm. in Königsberg;
⚭ Königsberg 1817 Wilhelmine (1794–1866), T des KR u. Kaufm. Frdr. Toussaint († 1809) u. der Marie Claude († 1807);
3 S, 2 T;
E Willibald v. D. (seit 1887, 1852-1928), Gesandter (s. DBJ X, Tl. 1928, L), Maria (⚭ →Alexander Schoeller, 1852–1911, Seehandlungsrat, Geschäftsinhaber der Disconto-Gesellschaft); Urenkel (Sohn des Willibald) →Herbert v. D. (1882–1955), 1928 dt.deutscher Botschafter in Moskau, 1933 in Tokio (Abschluß des Antikominternpaktes), 1938-39 in London (Erinnerungen „Moskau, Tokio, London“, 1949). -
Biography
D. studierte zunächst alte Sprachen in Königsberg, dann Jura in Heidelberg (bei →Thibaut) und in Berlin (bei →Savigny). Rasch stieg er zum ordentlichen Professor der Rechte in Königsberg auf, wo er bis zum Jahre 1829 lehrte. Auf eigenen Wunsch von seinen Amtspflichten entbunden, ließ er sich sodann endgültig in Berlin nieder, ohne dort jemals den von ihm gewünschten Lehrstuhl zu erhalten. Seine fruchtbare schriftstellerische Tätigkeit diente der Kritik und Auslegung römischer Rechtsquellen, die er mit den neuen Methoden der klassischen Philologie untersuchte. Durch seine von den Gegenwartsaufgaben der Jurisprudenz abgewandte Forschung nahm er die rein historische Betrachtung des römischen Rechts vorweg, die sich allgemein erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts durchsetzte. Sein Werk zeichnet sich durch Akribie und kritischen Ernst, aber auch durch Mannigfaltigkeit der Gesichtspunkte aus. Besonders verdienstlich waren die von ihm veranstaltete Sammlung der außerhalb des Corpus Iuris erhaltenen Juristenfragmente (1814), seine Abhandlung über die 12 Tafeln (1824) sowie sein Hauptwerk, das „Manuale latinitatis fontium iuris civilis Romanorum thesauri latinitatis epitome in usum tironum“ (1837). - Mitglied der preußischen Akademie der Wissenschaften, GJR.
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Works
Weitere W Hinterlassene Schrr. z. Kritik u. Auslegung d. Qu. röm. Rechtsgesch. u. Alterthumskde., 2 Bde., 1871.
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Literature
ADB V;
F. D. Sanio, Zur Erinnerung an H. E. D., 1870 (W, P);
G. Conrad, Gesch. d. Fam. D. u. d. Adelsfam. v. D., 2 Bde., 1905, bes. S. 53-59 (P);
Stintzing-Landsberg III, 2, S. 303-07;
Altpreuß. Biogr. (W, L). -
Author
Manfred Fuhrmann -
Citation
Fuhrmann, Manfred, "Dirksen, Eduard" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 740-741 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11613853X.html#ndbcontent
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Dirksen, Heinrich Eduard
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Biography
Dirksen: Heinrich Eduard D., Jurist, geb. 13. Sept. 1790 zu Königsberg i. Pr., erhielt seine wissenschaftliche Vorbildung auf dem altstädtischen Gymnasium daselbst und bezog 15½ Jahre alt die Albertusuniversität. Nachdem er hier zwei Jahre dem Studium der Philosophie und der alten Sprachen gewidmet hatte, ging er Ostern 1808 nach Heidelberg und begann vornehmlich unter Thibaut das Rechtsstudium. Zur Zeit der Eröffnung der Berliner Universität (Sommer 1810) begab er sich dorthin, besonders um v. Savigny zu hören. Am 27. Mai 1812 zum Doctör der Rechte promovirt, erhielt er fast gleichzeitig eine Anstellung als außerordentlicher Professor der Rechter an der Königsberger Universität. 1817 ordentlicher Professor und in demselben Jahr Ehrendoctor der Königsberger philosophischen Facultät. 1825 geheimer Justizrath. D. erfreute sich in Königsberg als akademischer Lehrer großen Beifalls, genoß in akademischen und nichtakademischen Kreisen hohes Ansehen und lebte in ungetrübtem Familienglück (verheirathet 1817 mit Wilhelmine geb. Toussaint, fünf Kinder). Aber er trug Verlangen nach einem größeren Wirkungskreis. Und so verließ er denn Sommer 1829 Königsberg mit Urlaub, um zunächst in den böhmischen Bädern Heilung von einem Hämorrhoidalleiden zu suchen, dann aber ließ er sich zu Berlin nieder. Er hoffte, gestützt auf eine frühere Verheißung des königl. Ministeriums, eine Lehrerstelle an der dasigen Universität zu erhalten. Als er fand, daß keine Neigung vorhanden sei, sein Verlangen zu erfüllen, forderte er seine Amtsentlassung als Königsberger Professor, die ihm mit 5/8 seiner etatsmäßigen Besoldung als Wartegeld im September 1830 gewährt wurde. Seit 1833 indeß hielt er an der Berliner Universität zunächst als Privatdocent — im Lectionsverzeichniß unter einer besonderen Rubrik als Professor Regimontanus aufgeführt, später (seit 1841) als Mitglied der königl. Akademie der Wissenschaften civilistische Vorlesungen. Es schwebt ein gewisses Dunkel über dem Umstand, daß man D. nachhaltig den Eintritt in die Berliner Juristenfacultät weigerte, nicht weniger aber auch darüber, daß D., dem es nicht schwer fallen konnte, an einer anderen größeren deutschen Universität einen Wirkungskreis zu finden, sich hartnäckig auf Berlin steifte. Zur Erklärung der letzteren Thatsache reicht schwerlich aus, daß D. wegen seiner verwandten Richtung gewünscht habe, in der Nähe Savigny's zu wirken und dies um so weniger, als von den Freunden Dirksen's zur Aufhellung des ersteren Umstandes angedeutet wird: „War es vielleicht nur ein übergroßer Schuleifer einem Gelehrten gegenüber, der kein orthodoxer Anhänger Savigny's zu sein schien?“ Späteren Zeiten bleibt es vorbehalten mit mehr Unbefangenheit, als es gegenwärtig möglich ist, das wissenschaftliche und persönliche Verhältniß der beiden Gelehrten zu einander zu betrachten und das Räthsel zu lösen. D. starb, nachdem 1866 seine Gattin ihm vorangegangen war, am 10. Febr. 1868. Er hat um die Bearbeitung des Römischen Rechts als Rechtshistoriker, Kritiker und Ausleger der Quellen sowie als Lexikograph sich ausnehmende Verdienste erworben. Nicht ohne ein in Thibaut's Schule angeregtes lebhaftes Interesse für dogmatische Rechtsstudien, ging doch seine Hauptneigung auf Verbindung der Philologie mit der Jurisprudenz,|auf Verwerthung der Fortschritte der Alterthumskunde für die Rechtswissenschaft. Dirksen's Forschung ist überall methodisch streng, mitunter beinahe peinlich, seine Kritik scharf, bisweilen vielleicht zu sehr auf das Gewinnen blos negativer Resultate gerichtet und sich mit diesen zufrieden gebend. Sanio, der vertraute Schüler und Biograph Dirksen's sagt: „D. gehörte zu denjenigen Gelehrten, welche abwärts von der Heerstraße mit Anstrengung eine neue Bahn zu brechen bestrebt sind,... überall bereit auch bei seinen Gegnern deren beifallswerthe Leistungen als solche anzuerkennen und ... gewissenhaft darauf zu verweisen ... unbekümmert um die Gunst einer Partei und in entschiedener Opposition gegen jede litterarische Gevatterschaft. Und diese seine litterarische Gesinnung wurzelte in dem sittlichen Gehalt seines Charakters, welcher sich durch unerschütterliche Festigkeit, durch strenge Wahrhaftigkeit, durch Gerechtigkeitsliebe, wie auch durch echte Humanität auszeichnete." Von den zahlreichen Schriften Dirksen's nennen wir blos: „Bruchstücke aus den Schriften der Römischen Juristen" (1814); „Civilistische Abhandlungen", 2 Bde. (1820); „Versuche zur Kritik und Auslegung der Quellen des Römischen Rechts" (1623); „Uebersicht der bisherigen Versuche zur Kritik und Herstellung des Textes der Zwölf-Tafel-Fragmente" (1824); „Beiträge zur Kunde des Römischen Rechts“ (1823); „System der juristischen Lexikographie“ (1834); „Manuale latinitatis fontium iuris civilis Rom. thesauri latinitatis epitome in usum tironum“ (1837), das verdienstvolle Hauptwerk Dirksen's, welches in der Geschichte der juristischen Lexikographie als epochemachend dasteht; „Vermischte Schriften“ (1841); „Hinterlassene Schriften zur Kritik und Auslegung der Quellen Röm. Rechtsgeschichte und Alterthumskunde“, herausgegeben von F. D. Sanio. 2 Bde. (1871).
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Literature
Eine vortreffliche Biographie mit eingehender Analyse der literarischen Publicationen Dirksen's bietet: F. D. Sanio, Zur Erinnerung an H. E. Dirksen (1870)
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Author
Muther. -
Citation
Muther, Theodor, "Dirksen, Eduard" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 253-254 unter Dirksen, Heinrich Eduard [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11613853X.html#adbcontent