Scheidemantel, Heinrich Gottfried
- Lebensdaten
- 1739 – 1788
- Geburtsort
- Gotha
- Sterbeort
- Stuttgart
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Hochschullehrer
- Konfession
- evangelisch
- Normdaten
- GND: 117193798 | OGND | VIAF: 37687305
- Namensvarianten
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- Scheidemantel, Heinrich Gottfried
- Scheidemantel, H. G.
- Scheidemantel, H.G.
- Scheidemantel, Heinrich G.
- Scheidemantel, Heinrich Godfried
- Scheidemantel, Henr. Godofredus
- Scheidemantel, Henricus G.
- Scheidemantel, Henricus Godofredus
- Scheidemantel, Henryk Gottfried
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Scheidemantel, Heinrich Gottfried
Staatsrechtler, * 15.9.1739 Gotha, † 1.1.1788 Stuttgart. (evangelisch)
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Genealogie
V Woldemar Gottfried, Arzt in G.;
M N. N.;
B →Johann Jakob (Jan Jakób) († 1777), Prediger in Warschau (s. Meusel; Encyklopedyja powszechna). -
Biographie
Nach Absolvierung des Gymnasiums in Gotha studierte S. Philosophie und Rechtswissenschaft in Jena, wo er 1765 Doktor beider|Rechte und Magister der Philosophie wurde. Seit 1769 lehrte er in Jena als ao., seit 1772 als o. Professor (bis 1782 noch im Status des „supernumerarius“); im Nebenamt wirkte er als Sekretär der Lat. Gesellschaft zu Jena. 1784 ging er als Regierungsrat und Professor der Rechte an die Hohe Karlsschule nach Stuttgart.
S. arbeitete v. a. über das allgemeine (natürliche, vernünftige) Staatsrecht (ius publicum universale), legte aber auch als positivrechtliche Arbeit die Neubearbeitung des ehemals von einer Gesellschaft ungenannter Gelehrter unter der Leitung →Christian Gottlieb Buders (1693–1763) herausgegebenen „Repertoriums des Teutschen Staats- und Lehnrechts“ vor; dieses lexikalische Werk bearbeitete er bis zum Buchstaben K (2 T., 1782/83). Seine Hauptwerke sind „Das Staatsrecht nach der Vernunft und den Sitten der vornehmsten Völker betrachtet“ (3 T., 1770–73) und „Das allgemeine Staats-Recht überhaupt und nach der Regierungsform“ (1775, Neudr. 1979); das jüngere Werk ist nicht nur eine kürzere Fassung des älteren, sondern ergänzt es v. a. durch den Vergleich der Regierungsformen, das Hauptthema der Aristotelischen Politiktradition. Beide Werke sind Höhepunkte der allgemeinen Staatsrechtsdisziplin der Aufklärung, des Ablegers des aufgeklärten Naturrechts, und öffnen sie energisch für vergleichende geschichtlichkulturelle Betrachtungen. Schon in ihnen wandelt sich das allgemeine Staatsrecht von einer rein deduktivnormativen Wissenschaftsdisziplin zu einer auch empirischen, nämlich Staats- und verfassungswissenschaftlichen. Kernlehren des Reichsstaatsrechts wie die von den Reichsgrundgesetzen sind ihm organisch einverleibt. In der empirisch-historischen Wissenschaftsgesinnung ist S. von Montesquieu beeinflußt und begegnet sich eng mit →Johann Heinrich Gottlob v. Justi (1720–71), dessen Abhandlung „Die Natur und das Wesen der Staaten“ er 1774 mit Anmerkungen neu herausgab.
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Werke
Weitere W De successione Illustrium tanquam privatorum in allodia, Diss. 1765;
Allg. Kirchen-Recht beider ev. Confessionen in Pohlen u. Litauen, 1780;
(anonym), Das Bücherwesen nach Staatsklugheit, Recht u. Gesch. betrachtet, 1781;
Kirchengesetzbuch f. d. beiden Ev. Confessionen in Pohlen u. Litauen, 1783. -
Literatur
ADB 30;
Ch. Weidlich, Biogr. Nachrr. v. d. jetztlebenden Rechts-Gelehrten in Teutschland, 2. T., 1782, S. 274-76;
E. Schmidt-Aßmann, Der Vfg.begriff in d. dt. Staatslehre d. Aufklärung u. d. Historismus, 1967, S. 45-50;
R. Schelp, Das Allg. Staatsrecht, Staatsrecht d. Aufklärung, 2001. -
Autor/in
Manfred Friedrich -
Zitierweise
Friedrich, Manfred, "Scheidemantel, Heinrich Gottfried" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 631-632 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117193798.html#ndbcontent
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Scheidemantel, Heinrich Gottfried
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Biographie
Scheidemantel: Heinrich Gottfried S., geboren zu Gotha am 15. September 1739, † zu Stuttgart am 1. Januar 1788. S. begann die humanistischen Studien in seiner Vaterstadt und ging dann auf die Universität Jena, wo er neben juristischen Vorlesungen auch geschichtliche besuchte und die Stelle eines Secretärs der lateinischen Gesellschaft bekleidete. — 1765 schrieb er seine Inaugural-Dissertation: „de successione illustrium tanquam privatorum in allodia“ (Jena 1765, 4°. 2. Aufl. ibid. 1776, 4°), wurde infolgedessen Doctor der Rechte, kurze Zeit später Magister der Philosophie; zugleich erhielt er die Befugniß zu juristischen Vorlesungen; 1769 erfolgte dessen Ernennung zum außerordentlichen. 1772 zum ordentlichen überzähligen, endlich 1782 zum ordentlichen Professor des Lehnrechts in Jena. Zwei Jahre später (1784) als herzoglicher Regierungsrath und Professor der Rechte auf die hohe Karlsschule nach Stuttgart gerufen, ging er dort nach kurzer Lehrthätigkeit im Alter von 48 Jahren mit Tod ab.
S. hat mehrere Schriften hinterlassen und sich namentlich mit staatsrechtlichen Arbeiten beschäftigt. Sein Hauptwerk ist eine Umarbeitung des von einer Gesellschaft ungenannter Gelehrter mit einer Vorrede Buder's herausgegebenen „Repertorium des Teutschen Staats- und Lehn-Rechts“. S. führte das Werk in 2 Theilen (Leipzig 1781 und 83, gr. 4°) bis zum Buchstaben K incl.; nach seinem Tode gab Häberlin in zwei weiteren Theilen (1793 und 1795) die Buchstaben L — R heraus. Die Vollendung unterblieb leider, obwohl sie Häberlin|in der Vorrede zum 4. Theile angekündigt hatte. Ferner veröffentlichte S. in dieser Richtung: „Staatsrecht nach der Vernunft und den Sitten der vornehmsten Völker betrachtet.“ 3 Theile. (Jena 1771, 71, 73.) Dann: „Das allgemeine Staatsrecht und nach der Regierungsform“ (Jena 1775); „Leges sociales et gentium“ (ibid. eod. 8. Mai); „Schreiben an die Staatsgelehrten in Teutschland, die Recension Wider die 2. Ausgabe des Repertorium“ (ebenda 1782, gr. 4°); endlich „Die Oberaufsicht in der Staatsverfassung“, eine bei Anwesenheit des Grafen von Urach (Herzogs von Württemberg) am 15. Februar 1783 zu Jena gehaltene Vorlesung. — Einige Jahre früher (1775) war unser Gelehrter auf Anregung seines Bruders, Joh. Jakob, der als einflußreicher Prediger in Warschau lebte, durch Generallieutenaut v. Golz Namens der dissidentischen Stände von Polen und Lithauen angegangen worden, eine Kirchenverfassung auszuarbeiten. S. machte sich alsbald an die Aufgabe; auf der Synode zu Wegrow in Podlachien im September 1780 wurde das neue Kirchengesetz bereits feierlich angenommen und zu Warschau in deutscher, polnischer, auch französischer Sprache herausgegeben. 1783 veranstaltete S. selbst zu Nürnberg und Altorf eine revidirte mit Anmerkungen begleitete Ausgabe (528 Seiten).
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Literatur
Ein vollständiges Verzeichniß aller Werke bei Meusel, XII, 117—19. — Weidlich, biogr. Nachr. v. d. jetztleb. Rechtsgel. Th. 2. S. 274—77. — Meusel, a. a. O.
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Autor/in
Eisenhart. -
Zitierweise
Eisenhart, August Ritter von, "Scheidemantel, Heinrich Gottfried" in: Allgemeine Deutsche Biographie 30 (1890), S. 708-709 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117193798.html#adbcontent