Neumayr, Max von
- Lebensdaten
- 1808 – 1881
- Geburtsort
- München
- Sterbeort
- München
- Beruf/Funktion
- bayerischer Innenminister ; Jurist ; Politiker ; Ministerialrat
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 116983825 | OGND | VIAF: 59849928
- Namensvarianten
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- Neumayr, Max von
- Neumayr, Max Ludwig Napoleon
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Neumayr, Max von
bayerischer Innenminister, * 28.7.1808 München, † 14.1.1881 München. (katholisch)
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Genealogie
V →Clemens (1766–1829, bayer. Adel 1813), Staatsrat u. Gen.dir. im Finanzmin. (s. Schärl), S d. Clemens N. (1732-1800), Rat- u. Rentschreiber in Burghausen, u. d. Rosina Lehr († 1779);
M Therese († 1770), T d. N. N. Mayr, Quartiermeister in Ingolstadt; Schwager →Eduard v. Schenk (1788–1841), bayer. Innenminister (s. ADB 31; Schärl);
– ⚭ 1837 Auguste (1807–72), T d. Oberappellationsger.rats Joseph v. Wolfanger u. d. Anna v. Spitzel;
5 K (3 früh †), u. a. →Melchior (1845–90), Geologe, Paläontologe (s. Pogg. III-IV; ÖBL), →Max (1838–1919), Min.dir. u. Staatsrat im Innenmin. (s. Schärl). -
Biographie
N. studierte nach dem Besuch des Gymnasiums 1826-31 an der Univ. München Rechtswissenschaft. Danach war er im bayer. Innenministerium tätig, wo er 1847 zum Oberregierungsrat und im folgenden Jahr zum Ministerialrat aufstieg. 1848 im Wahlkreis Burghausen in die deutsche Nationalversammlung gewählt, schloß er sich zunächst dem „Casino“, im Januar des folgenden Jahres dem „Pariser Hof“ an. Eine umfassende politische Analyse N.s – ausgehend von der Frage eines preuß. Erbkaisertums, das er ablehnte – erregte die Aufmerksamkeit von König Max II. Er beauftragte N. im Sommer 1849 mit der Wahrnehmung diplomatischer Geschäfte in Stuttgart. Seit 1850 Geschäftsträger, seit April 1853 Ministerresident, wurde er am 13.4.1859 zum Staatsrat und zum Staatsminister des Innern ernannt.
N.s politische Leistung lag in der wegweisenden Gesetzgebung der Jahre 1861/62, die er zusammen mit Justizminister →Karl Christoph v. Mulzer (1805–75) gegen den anfänglichen Widerstand auch des Königs unter Einsatz des Mittels der Rücktrittsdrohung durchsetzte: Zu nennen sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das die Trennung von Justiz und Verwaltung auch auf der untersten Ebene vorschrieb, sowie Gesetze zur Entlastung der Gerichte (das Notariatsgesetz und das Einführungsgesetz zum allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch, mit dem u. a. die Einrichtung von Handelsgerichten und Handelsappellationsgerichten geregelt wurde). Das Straf- und das Polizeistrafgesetzbuch vereinheitlichten das Straf- und Polizeirecht im ganzen Königreich einschließlich der Pfalz. Die angestrebte Gewerbefreiheit konnte N.|während seiner Amtszeit nicht mehr realisieren. Erwies er sich in den genannten Gesetzen sowie gegenüber der Presse und in der Amnestierrage für die Revolutionäre von 1848 als Liberaler, so konnte er gegenüber den Arbeitervereinen und in der Landwehrfrage seine konservative Haltung nicht verleugnen. Die Ministerkrise von 1864, in deren Verlauf N. zeitweise auch das Ministerium des kgl. Hauses und des Äußeren verwaltete, endete schließlich mit der Berufung Ludwig v. der Pfordtens am 31.12.1864 und mit N.s Rücktrittsgesuch vom 4.11.1865. Auf Drängen Richard Wagners ernannte Ludwig II. den ehemaligen Minister im Herbst 1866 zum Kabinettssekretär. Zum Jahresende bat N. jedoch um Entbindung von diesem Amt. Seit 1868 Mitglied des Zollparlaments, lebte er vornehmlich auf seinem Landgut bei Miesbach.|
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Auszeichnungen
Komturkreuz d. württ. Michaelordens (1859), Großkreuz d. württ. Friedrichsordens (1859).
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Literatur
P. Hoffmann, Die diplomat. Beziehungen zw. Württ. u. Bayern im Krimkrieg u. bis zum Beginn d. ital. Krise (1853–1858), 1963;
R. Hofmann, M. v. N. (1808-1881), 1974;
D. Götschmann, Das bayer. Innenmin. 1825-1864, 1993;
Schärl;
Biogr. Hdb. Frankfurter NV. -
Porträts
Phot. v. F. Hanfstaengl (1861), in: G. J. Wolf, Kg. Ludwig II. u. seine Welt, 1922.
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Autor/in
Rainer Hofmann -
Zitierweise
Hofmann, Rainer, "Neumayr, Max von" in: Neue Deutsche Biographie 19 (1999), S. 169-170 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116983825.html#ndbcontent