His, Rudolf
- Lebensdaten
- 1870 – 1938
- Geburtsort
- Basel
- Sterbeort
- Münster
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Rechtshistoriker ; Hochschullehrer ; Rektor
- Konfession
- reformiert
- Normdaten
- GND: 11949180X | OGND | VIAF: 67277213
- Namensvarianten
-
- His, Rudolf
- His, R.
- His, Rudolph
- His-Pfitzer, Rudolf
- His-Pfitzer, Rudolph
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His, Rudolf
Rechtshistoriker, * 15.7.1870 Basel, † 22.1.1938 Münster. (reformiert)
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Genealogie
V →Wilhelm (s. 3);
Vt →Eduard (1886–1948), Prof. d. Rechte in B., bes. verdient um d. Erforschung v. Augst (s. L);
- ⚭ Heidelberg 1898 Hedwig (1876–1953), T d. →Ernst Pfitzer (1846–1906), Prof. d. Botanik in Heidelberg (S d. Verlagsbuchhändlers →Hugo P., 1818–58, in Königsberg), u. d. Emilie Tittmann;
1 T. -
Biographie
H. studierte 1888-92 Rechtswissenschaft in Genf, Leipzig, Berlin und Basel. Heusler in Basel gewann ihn für die deutsche Rechtsgeschichte, Binding in Leipzig insbesondere für die Strafrechtsgeschichte. Nach der Promotion in Basel (1892) war H. zunächst ein Jahr als Attaché der Schweizer Gesandtschaft in Paris tätig, wohl um festzustellen, ob ihm der diplomatische Dienst zusage. Er gab jedoch den Gedanken an eine Diplomatenkarriere bald auf und entschied sich für die Hochschullehrerlaufbahn; 1896 habilitierte er sich in Heidelberg unter Richard Schröder. Die wissenschaftliche Lebensaufgabe H.s (1900 außerordentlicher Professor in Heidelberg, 1904 ordentlicher Professor in Königsberg, 1908-37 in Münster) wurde die Erforschung des mittelalterlichen Strafrechts. Die strafrechtsgeschichtlichen Darstellungen, die er vorfand, beschränkten sich zumeist auf die germanische und fränkische Zeit; die mittelalterlichen Quellen waren erst für verhältnismäßig wenige, örtlich begrenzte Gebiete untersucht. Es ist H.s bedeutendes Verdienst, die hier notwendige Detailarbeit mit vorbildlicher Genauigkeit geleistet und das vielschichtige Quellenmaterial in strenger Systematik geordnet zu haben. 1901 veröffentlichte er zunächst eine Darstellung des Strafrechts der Friesen im Mittelalter. Die Ergebnisse weiterer jahrzehntelanger Quellenstudien legte er in seinem materialreichen Werk „Das Strafrecht des deutschen Mittelalters“ (2 Teile, 1920/35) sowie in seiner „Geschichte des deutschen Strafrechts bis zur Karolina“ (1928) vor. Der unbestrittene Vorzug dieser Werke liegt in ihrer unbedingten Quellentreue, die sie zu verläßlichen Führern durch den umfangreichen Quellenstoff des mittelalterlichen Strafrechts macht. Der Einfluß der geistigen Kräfte, die das Mittelalter beherrschten, auf die Gestaltung des Strafrechts tritt in H.s Darstellungen dagegen sehr zurück.
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Werke
Weitere W u. a. Die Domänen d. röm. Kaiserzeit, 1896;
Der Totenglaube in d. Gesch. d. german. Strafrechts, 1929;
Recht u. Vfg. Westfalens im MA, 1930;
- Zur Rechtsgesch. d. thür. Adels, in: Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskde. 22, NF 14, 1904;
Totschlagsühne u. Mannschaft, in: Festgabe f. K. Güterbock, 1910, S. 347-79;
Gelobter u. gebotener Friede im dt. MA, in: ZSRGG 33, 1912;
Körperverletzungen im Strafrecht d. dt. MA, ebd. 41, 1920;
Unterss. z. d. älteren Rechtsqu. Ostfrieslands, ebd. 57, 1937. - Maschinenschriftl. W-Verz.
in d. Univ.bibl. Münster. -
Literatur
H. Naendrup, R. H., 1941 (P);
Eberh. Schmidt, in: ZSRGG 61, 1941;
ders., Einführung in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, ³1965, S. 389 f.;
HBLS. -
Zu Vt Eduard: F. Stähelin, in: Basler Zs. f. Gesch. u. Altertumskde. 47, 1948;
ebd. 48, 1949 (W-Verz.). -
Autor/in
Heinz Röhrich -
Zitierweise
Küper, Wilfried, "His, Rudolf" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 248-249 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11949180X.html#ndbcontent