Maltitz, Johann von
- Lebensdaten
- erwähnt 1520, gestorben 1549
- Geburtsort
- Dippoldiswalde
- Sterbeort
- Stolpen
- Beruf/Funktion
- Bischof von Meißen
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 118576879 | OGND | VIAF: 42630072
- Namensvarianten
-
- Johann von Meißen
- Johann VIII. (seit 1537)
- Johann VIII. von Meißen
- Johann VII. von Maltitz
- Maltitz, Johann von
- Johann von Meißen
- Johann VIII. (seit 1537)
- johann viii.
- Johann VIII. von Meißen
- Johann VII. von Maltitz
- Johann VIII., Meißen, Bischof
- Johann, von Maltitz
- Johannes, Bischof von Meißen
- Johannes, von Maltitz
- Johannes, von Meißen
- Maltitz, Johannes von
- Johann VIII., Meißen, Bischoph
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Maltitz, Johann
Bischof von Meißen (als Johann VIII., seit 1537), * Dippoldiswalde, † 30.11.1549 Stolpen, ⚰ Stolpen, Stadtkirche.
-
Genealogie
V →Sigismund († 1520), sächs. Rat u. Hofmarschall, S d. Hans, kursächs. Rat u. Obermarschall, u. d. Anna v. Luppa;
M Clara v. Schönberg;
Vt →Johann v. Schleinitz († 1537), seit 1518 Bischof v. Meißen (als Johann VII.). -
Biographie
Nach Studien in Leipzig und Bologna begleitete der 1520 zum Priester geweihte M. 1524 den Meißner Bischof Johann VII. v. Schleinitz auf einer Romreise. Er wurde Domherr in Meißen, Dechant des Domkapitels, 1534 Koadjutor des Bischofs. Am 20.10.1537 erfolgte seine Wahl, am 10.2.1538 seine Konsekration zum Bischof von Meißen. Um der Ausbreitung des Protestantismus zu begegnen, bemühte sich M. um Behebung kirchlicher Mißstände. Ende 1537 warnte er auf einer Priesterversammlung in Zschillen vor Luther und erließ ein Mandat gegen die Konkubinarier. In seinem ersten Hirtenbrief verurteilte er jede Sektiererei; er versprach, für die rechte Kirche einzutreten. Besondere Aufmerksamkeit widmete M. der Erhaltung des Katholizismus in den beiden Lausitzen, deren Landesherr Kg. Ferdinand I. von Böhmen war. Als dieser im Mai 1538 in Bautzen die Erbhuldigung entgegennahm, erbat er von ihm Einwirkung auf die protestantisch gewordenen Landstände, allerdings ohne Erfolg. Hzg. Georg der Bärtige von Sachsen, Gegner der neuen Glaubensbewegung, gründete 1538 das kath. Defensivbündnis von Nürnberg und bewog M. zum Beitritt. Nach dem Tod Hzg. Georgs (17.4.1539) führte dessen Bruder und Nachfolger, Hzg. Heinrich V. der Fromme, die Reformation in den Zentren seines Landes und auf dem weltlichen Territorium des Bistums Meißen durch. An seiner Huldigungsreise nahmen prot. Prediger teil. Am 10.6.1539 ließ M. dem Herzog zum Beweis eigener Reformabsichten durch Domdechant Julius Pflugk und zwei Domherren seine Schrift „Eine gemein christliche Lehre in Artikeln, die einem jeden Christen zu wissen vonnöten“ überreichen, in der er ausführlich das Glaubensbekenntnis und die Zehn Gebote erläuterte (1541 in Mainz veröffentlicht); sie wurde von den Wittenberger Gutachtern abgelehnt. In einem Hirtenbrief vom 23.6.1539 befahl der Bischof dem Klerus, sich von der weltlichen Obrigkeit nicht zur Neuerung bewegen zu lassen. Im Juli erschien die gedruckte Instruktion des Herzogs für die von ihm befohlene Kirchenvisitation (21.7.-26.8.1539); eine zweite Visitation folgte vom 21.12.1539 bis 7.8.1540, um die neue Lehre zu festigen. Das Domkapitel mußte seine Kleinodien ausliefern, die Edelmetalle wurden zur Münze gebracht. Nur die beiden Zisterzienserinnenklöster St. Marienstern und St. Marienthal überdauerten das rigorose Vorgehen der Visitatoren, weil sie im Hoheitsgebiet des böhm. Königs lagen. Die Berufungen des Bischofs auf die Reichsunmittelbarkeit des Meißener Hochstiftes, seine Appelle an den Nürnberger Bund wegen der bedrängten Lage seines Bistums, seine an Kaiser Karl V. und die Stände des Reiches gerichteten Klageschriften änderten nichts an der Verwirklichung des reformatorischen Kirchenwesens im albertinischen Sachsen, die der Sohn Heinrichs V., Moritz von Sachsen, vollendete. 1545 wurde in Meißen ein prot. Konsistorium eingerichtet. Während des Reichstags in Augsburg 1548 schöpfte M. noch einmal Hoffnung auf die Erhaltung seiner Diözese, die auf wenige Getreue in seiner Umgebung und in der Oberlausitz zusammengeschmolzen war. Trotz seines Einsatzes für Kirchenreformen war es ihm nicht gelungen, den Durchbruch der Reformation in seinem Bistum aufzuhalten. Er starb während der Auseinandersetzungen über das Augsburger Interim. Sein zweiter Nachfolger, →Johann IX. v. Haugwitz (1555–81, † 1595), resignierte in die Hände des protestantisch gewordenen Domkapitels und trat 1587 zum Luthertum über. Das Bistum kam unter die Administration Kursachsens.
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Werke
Eine gemein christl. Lehre in Artikeln, in: Ch. Moufang, Kath. Katechismen d. 16. Jh. in dt. Sprache, 1881, Neudr. 1964, S. 135-242.
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Literatur
E. Sehling, Die ev. Kirchenordnungen d. 16. Jh., Bd. 1, 1902;
P. Dittrich, Die Meißener Diözese unter d. Kirchenpol. d. 16. u. 17. Jh., 1961, S. 21-27, 48;
S. Seifert, Niedergang u. Wiederaufstieg d. kath. Kirche in Sachsen 1517-1773, 1904, S. 1-8, 11 f.;
W. Rittenbach u. S. Seifert, Gesch. d. Bischöfe v. Meißen 968-1581, 1965, S. 367-74 (L);
A. Lobeck, Das Hochstift Meißen im Za. d. Ref., 1971, S. 190 (L);
G. May, Die dt. Bischöfe angesichts d. Glaubensspaltung d. 16. Jh., 1983, S. 594 ff. -
Autor/in
Bernhard Stasiewski -
Zitierweise
Stasiewski, Bernhard, "Maltitz, Johann von" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 739-740 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118576879.html#ndbcontent