Ludolf von Hildesheim
- Lebensdaten
- erwähnt 1240, gestorben um 1260
- Beruf/Funktion
- Schreiber ; Verfasser einer Summa dictaminum
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 102370699 | OGND | VIAF: 20068601
- Namensvarianten
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- Ludolf
- Ludolf von Hildesheim
- Ludolf
- Ludolphus, Hildesheimensis
- Ludolf, Magister
- Ludolf, der Dekan zum Heiligen Kreuz
- Ludolf, von Hildesheim
- Ludolf, zu Hildesheim
- Ludolfus, Hildesheimensis
- Ludolfus, Magister
- Ludolphus, Canonicus
- Ludolphus, Decanus
- Ludolphus, Sanctae Crucis
- Ludolphus, Scholasticus
- Ludolphus, von Hildesheim
- Ludolph
- Ludolf, Magisther
- Ludolfus, Magisther
- Ludolphus, Kanonicus
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Ludolf von Hildesheim
Verfasser einer „Summa dictaminum“, † um 1260.
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Biographie
Die Identität des Autors der „Summa dictaminum“ mit dem Titel „De arte dietandi breviter et lucide secundum usum modernorum“ ist relativ ungesichert. Von den 16 erhaltenen Handschriften nennen nur 4 als Autor einen „magister“ oder „notarius“ Ludolfus, nur eine gibt darüber hinaus als Herkunftsort Hildesheim an. Autorschaft und Tätigkeitsort gewinnen jedoch hohe Wahrscheinlichkeit durch das Kommentarwerk zur „Summa“ von Johannes von Wien („Algazel in libro de commendacione scienciarum“), der um die Mitte des 14. Jh. den Verfasser L. in Hildesheim beheimatet. Unter den bischöflichen Notaren in Hildesheim taucht der Name „Ludolf“ in der 1. Hälfte des 13. Jh. mehrfach auf. Am wahrscheinlichsten wird der Verfasser der „Summa dictaminum“ (die nach inneren und äußeren Kriterien auf die Jahre zwischen 1240 bis 1260 zu datieren ist) wohl mit dem 1229 und 1235 als „magister Ludolphus canonicus sanete Crucis“ zu identifizieren sein, der dort als Skriptor des Bischofs amtet. 1239 erscheint er als Scholasticus bei Hl. Kreuz, 1252 als Dekan und findet 1256 letztmals Erwähnung. L.s Hauptwerk ist die erste in Deutschland entstandene „Ars dictandi“. Sie fand für ein Saeculum überregionale Anerkennung und Verwendung. Die „Summa“ gliedert sich in zwei Abteilungen: Den ersten Teil bildet eine theoretische Einführung (Briefaufbau, Schreibstil, Syntax etc.), die auf Klarheit und weniger auf rhetorische Floskelsprache abhebt. Den zweiten – umfänglicheren – Teil stellt eine Sammlung an Musterbriefen und Formeln für den Kanzleigebrauch dar, wobei einige Passagen wörtliche Zitate aus der sächs. „Summa prosarum dictaminis“ sind.
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Werke
L. Rockinger, Hrsg., Qu. u. Erörterungen z. bayr. u. dt. Gesch. IX, 1, 1863, S. 347-402.
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Literatur
L. Rockinger, Ueber formelbuecher v. 13. b. z. 16. jh. als rechtsgesch.quellen, 1855;
H. Bresslau, Hdb. d. Urkk.lehre II, 1, 2, ²1958;
J. J. Murphy, Rhetorik in the Middle Ages, 1974;
F. J. Worstbrock, L. v. H., in: Vf.-Lex. d. MA V, 1985, Sp. 962-64. -
Autor/in
Rainer A. Müller -
Zitierweise
Müller, Rainer A., "Ludolf von Hildesheim" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 300 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102370699.html#ndbcontent