Jaeger, Ernst
- Lebensdaten
- 1869 – 1944
- Geburtsort
- Landau (Pfalz)
- Sterbeort
- Leipzig
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Hochschullehrer ; Richter
- Konfession
- evangelisch
- Normdaten
- GND: 140121633 | OGND | VIAF: 103252009
- Namensvarianten
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- Jaeger, Ernst
- Jäger, Ernst
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Jaeger, Ernst
Jurist, * 22.12.1869 Landau (Pfalz), † 12.12.1944 Leipzig. (evangelisch)
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Genealogie
V Jakob Georg (1833–77), Kaufm., S d. Landwirts Georg Jakob u. d. Anna Maria Röhm;
M Friederika Elisabetha (1838–69), T d. Lederhändlers Georg Karl Simon u. d. Friederike Pistor;
⚭ 1896 Wilhelmine Klara Schmidt (* 1874) aus Landau. -
Biographie
J. studierte 1888-92 in Straßburg, Heidelberg, Leipzig und Erlangen Rechts- und Staatswissenschaften. 1893 promovierte er bei →K. Hellwig in Erlangen mit der Dissertation „Die Voraussetzungen eines Nachlaß-Konkurses“. Nach der 2. Juristischen Staatsprüfung (1895) war er einige Jahre im Bayer. Justizministerium tätig und wurde anschließend zum Amtsrichter in Landau ernannt. Aufgrund des nachhaltigen Eindruckes, den sein Werk „Der Konkurs der Offenen Handelsgesellschaft“ (1897) hinterließ, wurde er ohne Habilitationsverfahren 1899 als ao. Professor an die Univ. Erlangen berufen. Im folgenden Jahre ging er als Ordinarius für Zivilrecht und Zivilprozeßrecht nach Würzburg.
Angeregt durch H. Staub, beschäftigte sich J. mit einer systematischen Darstellung des gesamten Konkursrechtes, als deren Ergebnis 1901 die 1. Auflage seines Kommentares zur Konkursordnung erschien. Dieser Kommentar, der sich durch seinen hohen wissenschaftlichen Stand, aber auch durch seine praktische Anwendbarkeit auszeichnet, brachte ihm 1905 einen Ruf nach Leipzig, an die damals wohl angesehenste deutsche Rechtsfakultät. Er blieb dort Ordinarius für Zivilrecht und Zivilprozeßrecht bis zu seiner Emeritierung 1935. J. galt als Kapazität von internationaler Bedeutung auf dem Gebiete des Konkursrechts, was nicht zuletzt dadurch hervorgehoben wird, daß die Grundlagen der erneuerten japan. Konkursordnung von 1922 auf deutschem Recht beruhen und letztlich von J. konzipiert wurden. Nicht weniger einflußreich war sein Kommentar zum Anfechtungsgesetz (1905). Die zahlreichen Auflagen seiner „Sammlung der Reichszivilgesetze“ seit 1900 sprechen für deren Beliebtheit. Als Mitherausgeber hatte J. darüber hinaus wesentlichen Anteil an der Gestaltung der „Zeitschrift f. Dt. Zivilprozeß“ und der Zeitschrift „Konkurs- und Treuhandwesen“. – J.s große Bedeutung für die Entwicklung von Forschung und Praxis, nicht zuletzt aber auch für die Lehre, gründet sich auf die gelungene Synthese von Systematik, juristischer Logik, wissenschaftlicher Methodik, das Gefühl für wirtschaftliche Zusammenhänge und Notwendikeiten sowie auf die sich daraus ergebenden Praktikabilität seiner Werke.|
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Auszeichnungen
Dr. rer. pol. h. c.
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Werke
Weitere W Erbenhaftung u. Nachlaßkonkurs im neuen Reichsrecht, 1898;
Kommentar zur Konkursordnung u. d. Einführungsgesetzen, 1901, ⁶u. ⁷1935;
Die Gläubigeranfechtung außerhalb d. Konkursverfahrens, 1905, ²1938;
Die Offene Handelsges. im Zivilprozeß, 1915;
Lehrb. d. dt. Konkursrechts, 1932;
zahlr. Aufsätze in Fachzss.;
Autobiogr. in: Dt. Juristenztg., 1909, S. 198 f. (P). -
Literatur
W. Bernhardt, in: Zs. f. Zivilprozeß 64, 1951, S. 1 ff.
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Autor/in
Joachim Zahn -
Zitierweise
Zahn, Joachim, "Jaeger, Ernst" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 275-276 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd140121633.html#ndbcontent