Heinsheimer, Karl
- Lebensdaten
- 1869 – 1929
- Geburtsort
- Mannheim
- Sterbeort
- Heidelberg
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Hochschullehrer
- Konfession
- mehrkonfessionell
- Normdaten
- GND: 116673141 | OGND | VIAF: 13064417
- Namensvarianten
-
- Heinsheimer, Karl August
- Heinsheimer, Karl
- Heinsheimer, Karl August
- Heinsheimer, Carl
- Heinsheimer, K.
- Heinsheimer, Karl A.
- Heinsheimer, Carl August
- Heinsheimer, Carl A.
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Heinsheimer, Karl August
Jurist, * 20.10.1869 Mannheim, † 16.4.1929 Heidelberg. (israelitisch, seit 1899 evangelisch)
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Genealogie
V →Max (1832–92), Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe, Hrsg. d. „Zs. f. franz. Zivilrecht“, Vf. v. rechtsvgl. Unterss. (s. Bad. Biogr. V, 1904, S. 269 f., W);
M N. N.;
⚭ →Anna (1875–1955), Frauenrechtlerin, T d. Kaufm. Max Dreyfus in Karlsruhe u. d. Cäcilie Netter; Verwandter d. Ehefrau →Carl Leop. Netter (1864–1922), KR, Ältester d. Kaufm.schaft in Berlin, errichtete 1916 d. Stiftung f. rechtswirtsch. u. rechtsvgl. Stud. a. d. Univ. Heidelberg;
2 S, 1 T, u. a. →Friedrich (1897–1958), Maler (s. Vollmer), →Peter (1903–66), Bankdir. (Unionsbank Frankfurt) (s. Wi. 1963). -
Biographie
H. studierte in Lausanne, Straßburg, Berlin, Leipzig und Freiburg im Breisgau, war im badischen Justizdienst tätig, habilitierte sich 1903 in Heidelberg und wurde dort 1907 ordentlicher Professor für Zivilprozeß- und badisches Landesprivatrecht (3mal Dekan, 1928/29 Rektor). Die Verbindung von Rechtspraxis und Rechtstheorie war für H.s wissenschaftliche Arbeit charakteristisch. Nicht zufällig hat er 1929 kurz vor seinem Tode in seinem Vortrag „Von der Unabhängigkeit der Gerichte und dem kategorischen Imperativ des Richteramtes“ die Grundfragen des Richterstandes aufgegriffen. Was er auf dem Gebiet des Zivilprozesses durch seine „Typischen Prozesse, Ein Zivilprozeßpraktikum“ (1906, ⁷1927) zur Verlebendigung des Lehrbetriebs beigetragen hat, hat seitdem reiche Früchte getragen. Sein Lehrbuch „Handels- und Wechselrecht“ (1924, ³1930) ist durch große Leichtigkeit der Formulierung und Anpassung an die nie aus den Augen gelassenen Bedürfnisse des Geschäftslebens ausgezeichnet. Er erkannte, daß die „rechtswirtschaftliche“ Seite der Jurisprudenz eine stärkere Beachtung und Pflege erfordere, und so ist er 1917 mit der Gründung eines eigenen Seminars auf der finanziellen Grundlage der Stiftung seines Verwandten C. L. Netter einer der Wegbereiter des Wirtschaftsrechts geworden, das seitdem einen großen Aufschwung genommen hat. Zu den Aufgaben dieses neuen Seminars, das als Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg noch heute fortbesteht, gehörte von Anfang an die Pflege des ausländischen Rechts in Forschung und Lehre. H. hatte zum französischen Recht über das badische Landrecht enge Beziehungen und schrieb „Das BGB mit seinen Nebengesetzen und das Badische Recht“ (2 Bände I, 1901, ²1901, II, ½1905), das den badischen Juristen durch die Herausarbeitung der Unterschiede des neuen deutschen Zivilrechts gegenüber dem badischen Recht den Übergang zum BGB erleichtern sollte. Diese Arbeiten|haben ihn den Wert der Rechtsvergleichung schon früh erkennen lassen, er ist darin Joseph Kohler vergleichbar. So rundet sich sein Lebenswerk durch die Gründung und die Herausgabe der ersten Bände der Reihe „Zivilgesetze der Gegenwart“, die als Pendant zu den „Handelsgesetzen des Erdballs“ geplant war und später vom Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin fortgeführt wurde.
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Werke
Weitere W u. a. Das Bad. Landrecht unter Berücksichtigung d. Rhein. Rechts, annotiert nach d. Rechtsprechung d. dt. Gerichte (Erg.bd.), 1896 (mit M. Hachenburg);
Das Recht d. Mannes am Vermögen d. Frau b. d. ordentl. gesetzl. Güterstand d. Bürgerl. Gesetzbuches f. d. Dt. Reich, 1903 (Habil.schr.);
Prakt. Übungen im Bürgerl. Recht, 1909, ⁵1930 (hrsg. v. K. Geiler);
Lebendiges Recht, Rektoratsrede, 1928. -
Literatur
M. Gutzwiller, K. H.s Wesen u. Werk, in: Heidelberger Rechtswiss. Abhh., H. 7, 1929, S. 7 ff. (W-Verz. S. 36 ff., P);
H. Titze, in: Dt. Juristenztg. 34, 1929, S. 902;
Rabels Zs. 3, 1929, S. 732;
Jur. Wschr. 58, 1929, S. 1833 f.;
DBJ XI (Tl. 1929, W, L). -
Porträts
Phot. in: Ruperto-Carola, Sonderbd., 1961, S. 34, S. 214;
G. Hinz, Die Ruprecht-Karl-Univ. Heidelberg, 1965, S. 23. -
Autor/in
Eduard Wahl -
Zitierweise
Wahl, Eduard, "Heinsheimer, Karl" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 440-441 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116673141.html#ndbcontent