Havenstein, Rudolf
- Dates of Life
- 1857 – 1923
- Place of birth
- Meseritz
- Place of death
- Berlin
- Occupation
- Reichsbankpräsident ; Jurist
- Religious Denomination
- lutherisch
- Authority Data
- GND: 116550295 | OGND | VIAF: 219829920
- Alternate Names
-
- Havenstein, Rudolf Emil Albert
- Havenstein, Rudolf
- Havenstein, Rudolf Emil Albert
- Havenstein, Rudolph
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Havenstein, Rudolf Emil Albert
Reichsbankpräsident, * 10.3.1857 Meseritz, † 20.11.1923 Berlin. (lutherisch)
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Genealogy
V →Robert (1825–1905), Landgerichtsdir. in Stargard/Pommern, Mitgl. d. preuß. Abg.hauses, S d. Karl Joh. Leop., Hauptm. a. D., Steuerinsp. in Köslin, u. d. Emilie v. Pannwitz;
M Bertha (1829–72), T d. Frdr. Wilh. Braut (1793–1863), Gymnasialdir. in Brandenburg, u. d. Albertine Pfitzer;
⚭ Helpe Kr. Arnswalde 1889 Maria (1866–1929), T d. Leutold v. Meyer (Adel 1865, 1816-92), auf Helpe, Landesdir. d. Neumark, Gen.dir. d. Neumärk. Landfeuersozietät, u. d. Anna Barth;
K. -
Biography
1908-23 war H. Präsident der Reichsbank, nach R. Koch und H. von Dechend der 3. seit ihrer Errichtung. – Nach Rechtsstudium begann er seine Berufslaufbahn 1887 als Amtsrichter in Arnswalde in der Neumark. 1890 kam er ins preußische Finanzministerium unter Johs. von Miquel. Ein Jahrzehnt später wurde er als Nachfolger des Freiherrn von Zedlitz und Neukirch auf den Posten eines Präsidenten der Seehandlung berufen, die damals noch „Generaldirektion der Seehandlungs-Societät“ hieß. Unter H. änderte sie ihren Namen in „Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank)“, und zwar mit demselben Gesetz von 1904, mit dem die bis dahin größte Kapitalerhöhung des Instituts beschlossen wurde, von knapp 35 auf fast 100 Millionen Mark. In H.s Zeit erhöhte sich der Umsatz in Wechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen von 36 Millionen (1898) auf 413 Millionen Mark (1908), das Lombardgeschäft von 920 Millionen (1899) auf 1968 Millionen Mark (1908) und der Bestand an eigenen Wertpapieren in der Seehandlung von 27 Millionen (1899) auf 79 Millionen Mark (1908). H. machte aus der Seehandlung ein modernes Geldinstitut, das einerseits dem Staat, andererseits aber auch dem allgemeinen Geldmarkt mit bedeutenden Mitteln zur Verfügung stehen konnte. Grundsätzlich wurde die Kursregulierung der staatlichen Anleihen an der Börse Aufgabe der Seehandlung.
Die Tätigkeit als Reichsbankpräsident begann H. 1908 mit einer Bankenquête, aus der eine bemerkenswerte Novelle zum Bankgesetz von 1909 hervorging. Hierin wurde die Reichsbanknote zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, was sie bis dahin noch nicht gewesen war, gleichzeitig aber die Goldwährung noch durch die Bestimmung gestärkt, daß die Einlösung der Reichsbanknoten gegen deutsche Goldmünzen erfolgen müsse, während es bis dahin nur hieß „gegen kursfähiges deutsches Geld“. Aber dieses Bankgesetz bestand nur 5 Jahre. 1914 wurde jegliche Einlösungspflicht der Reichsbanknoten aufgehoben, es wurde außerdem zusätzliches Papiergeld dadurch geschaffen, daß die bereits im 19. Jahrhundert mehrfach beanspruchten Darlehnskassen wieder eröffnet wurden, die gegen Verpfändung hauptsächlich von Waren Darlehnsbankscheine ausgaben; diese waren den Reichsbanknoten gesetzlich gleichgestellt. Das hing mit der Kriegsfinanzierung zusammen, als deren oberster Lenker H. sich Verdienste erwarb. Er schuf das System der Kriegsanleihen, die – jedenfalls in den ersten Jahren – großen Anklang fanden. Aber als nach dem Kriege normale Verhältnisse im deutschen Geldwesen nicht wiederhergestellt wurden, mußte sich H. gefallen lassen, als Urheber von Rekordleistungen der Notenpresse und Hauptschuldiger an der Inflation von 1918-23 bezeichnet zu werden. Ob das berechtigt war, darüber sind bis heute die Meinungen geteilt. H. verkannte die Zusammenhänge zwischen staatlichem Defizit, Zahlungsbilanz und Währungsstabilität, hat aber wahrscheinlich unter der Zwangsvorstellung gehandelt, daß unter den gegebenen Umständen gar keine andere Lösung möglich sei. Heute mutet es sonderbar an, daß er die Geldausgabe durch die Reichsbank deshalb nicht habe bremsen wollen, weil er fürchtete, daß in diesem Falle der Staat Geld emittieren würde, um damit die Reichsbank auszuschalten.|
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Awards
Dr. iur. h. c., Dr. phil. h. c.
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Literature
Die Preuß. Staatsbank (Seehandlung) 1722-1922, 1922;
F. Pinner, Dt. Wirtsch.führer, 1924, S. 153-64;
Die Reichsbank 1901–25, 1925;
H. Fürstenberg, Carl Fürstenberg - die Lebensgesch. e. Bankiers 1870-1914, 1931, Nachdr. 1961;
O. Veit, Grundriß d. Währungspol., 1961;
H. Schacht, in: DBJ V, S. 157-61 (u. Tl. 1923, L);
Enzyklopäd. Lex. f. d. Geld-, Bank- u. Börsenwesen, 1957. -
Portraits
Phot. in: Propyläen-Weltgesch. VII, 1929.
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Author
Erich Achterberg -
Citation
Achterberg, Erich, "Havenstein, Rudolf" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 137 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116550295.html#ndbcontent