Frind, Wenzel Anton
- Lebensdaten
- 1843 – 1932
- Geburtsort
- Hainspach (Böhmen)
- Sterbeort
- Warnsdorf (Böhmen)
- Beruf/Funktion
- Weihbischof ; Moraltheologe
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 137507844 | OGND | VIAF: 81689317
- Namensvarianten
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- Frind, Wenzel Anton
- Frind, Wenzel
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Frind, Wenzel Anton
Weihbischof und Moraltheologe, * 28.1.1843 Hainspach (Böhmen), † 2.8.1932 Warnsdorf (Böhmen).
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Genealogie
Die Fam. stammt aus d. nördl. dt.-böhm. Gebiet;
Vt Anton Ludw. F. (1823-81), Bischof v. Leitmeritz u. Kirchenhistoriker (s. ADB 49, ÖBL, LThK). -
Biographie
Die allgemeine Atmosphäre der nahen tschechischen Sprachengrenze wie im besonderen sein älterer Vetter Anton Frind mögen F.s künftigen Lebensweg beeinflußt haben. Die eigenartige geistige Leistung des Moraltheologen F. bestand in dem groß angelegten Versuch, den deutsch-tschechischen nationalen Konflikt, und hier insbesondere die Sprachenfrage, auf Grundlage der kirchlichen Sittenlehre zu schlichten. F., der an der theologischen Diözesanlehranstalt in Leitmeritz und an der theologischen Fakultät der Universität Wien studierte, habilitierte sich auf dein Gebiet der Moraltheologie an der Deutschen Universität in Prag. Bereits in den 80er Jahren wurde er zum ordentlichen Professor befördert und nur kurze Zeit später zum Mitglied des Metropolitankapitels der Erzdiözese Prag ernannt. 1901 wurde F. zum Weihbischof der Erzdiözese Prag erhoben, wo er insbesondere die Aufgaben der deutschen Seelsorge in der doppelsprachigen Erzdiözese vertrat. – F.s Hauptwerk, „Das sprachliche und sprachlich nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern mit besonderer Rücksicht auf Österreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkt aus beleuchtet“ (1899), erschien gerade im Zeitpunkt des heftigsten deutsch-tschechischen Nationalitätenkampfes. Das war wenig über ein Jahr nach dem Sturz der Regierung Badeni, deren heftig umstrittene Sprachenverordnungen eine schwere Parlaments- und Staatskrise zur Folge hatten. Die naturrechtlichen Gedankengänge F.s begreifen das Sprachenrecht als Wechselbeziehung zwischen den Bedürfnissen der Gesamtheit und der Rechtssphäre des Einzelnen auf Grundlage des sittlich-religiösen Gerechtigkeitsbegriffes. Die Berechtigung des österreichischen Vielvölkerstaates mit einheitlicher Verwaltung auf Grund einer deutschen Verständigungssprache und weitgehendem sprachlichem Schutz für die einzelnen nationalen Gruppen wird vollauf bejaht.
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Werke
Weitere W Die Rechtsidee in d. Moral u. Juridik, 1803;
Das sittliche Recht auf d. Gebrauch d. Sprache, 1900 (kurzer Abriß v. F.s Hauptwerk). -
Literatur
R. A. Kann, Ein dt.-böhm. Bischof z. Sprachenfrage, in: Festschr. f. H. Benedikt, 1957, S. 162-79;
ÖBL;
Kosch, Kath. Dtld. -
Porträts
in: Die feierl. Inauguration d. Rektors d. Dt. Univ. in Prag, 1933/34.
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Autor/in
Robert A. Kann -
Zitierweise
Kann, Robert A., "Frind, Wenzel Anton" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 615 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137507844.html#ndbcontent