Sarwey, Otto von
- Lebensdaten
- 1825 – 1900
- Geburtsort
- Tübingen
- Sterbeort
- Stuttgart
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Politiker
- Konfession
- evangelisch
- Normdaten
- GND: 116810076 | OGND | VIAF: 17983259
- Namensvarianten
-
- Sarwey, Ernst Otto Claudius
- Sarwey, Otto von
- Sarwey, Ernst Otto Claudius
- Sarwey von
- Sarwey, Ernst Otto Claudius von
- Sarwey, O. von
- Sarwey, Otto
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Sarwey, Ernst Otto Claudius von (württembergischer Personaladel)
Jurist, Politiker, * 24.9.1825 Tübingen, † 1.4.1900 Stuttgart, ⚰ Stuttgart, Pragfriedhof. (evangelisch)
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Genealogie
Aus savoyard. Fam., d. um 1567 nach Württ. einwanderte;
V Karl Gottlieb Friedrich S. (1788-1843), ev. Theol., Oberhelfer in T., S d. N. N., Pfarrer, Dekan in Leonberg;
M Sophie Jäger;
⚭ 1855 Friederike Siebold (1836–1901);
4 K u. a. →Karl S. (1862-1938), Richter, Senatspräs. b. Oberlandesger. in St., richterl. Mitgl. d. württ. Staatsger.hofs, Otto S. (1864-1933), seit 1906 o. öff. Prof. d. Gynäkol. in Rostock, Geh. Med.rat (s. Fischer; Rhdb.; Kürschner, Gel.-Kal. 1931). -
Biographie
S. besuchte in Tübingen das Gymnasium und studierte 1841-47 an der dortigen Universität Rechtswissenschaft und Philosophie. Nach den juristischen Examina 1847/49 und der Promotion zum Dr. iur. utr. |ließ er sich 1849 in Stuttgart als Rechtsanwalt nieder. Daneben widmete er sich der Stuttgarter Kommunalpolitik, u. a. als Mitglied des Gemeinderats und des Bürgerausschusses. 1856-76 war er Mitglied der württ. 2. Kammer, 1874-76 auch des Reichstags (Dt. Reichspartei). 1870, nach Eintritt in den württ. Staatsdienst als Obertribunalrat im Justizministerium (1868), wurde er Staatsrat und ao. Mitglied des Geheimen Rats, 1883-90 Mitglied der württ. 1. Kammer (1883 lebenslängl. Mitgl.). 1885-1900 war S. württ. Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens. Als Kammerabgeordneter gehörte er, ein Vertrauter des langjährigen württ. Ministerpräsidenten →Hermann v. Mittnacht (1825–1909), der gemäßigt konservativen, gouvernementalen Landespartei-Fraktion an. Politische Verdienste erwarb er sich zunächst im württ. Konkordatsstreit seit den späten 50er Jahren als Berichterstatter der Kammerminorität, wo er entscheidend dazu beitrug, daß die Regierung von ihrem mit der kath. Kirche geschlossenen Vertrag abrückte; sein Standpunkt, daß eine Änderung der Konkordatsregelung allein auf gesetzlichem Wege erfolgen könnte, prägte auch sein späteres Wirken als Minister. Als Reichstagsabgeordneter hatte er am Zustandekommen der Justizgesetze großen Anteil (Vors. d. Konkursordnungskomm.).
S.s wissenschaftliche Werke weisen ihn als Wortführer der Entwicklung der württ. Verwaltungsrechtsprechung aus. Die Verwaltungskontrolle durch einen selbständigen Gerichtshof (in Württ. unter seinem Einfluß eingerichtet 1876) betrachtete er als die ausreichende institutionelle Vollendung des Rechtsstaats, die von Rudolf Gneist für Preußen geforderte Hereinnahme eines Elements ehrenamtlicher Notablenverwaltung lehnte er für Württemberg wie die übrigen Mittelstaaten ab. So sehr er dem neuen Ideal rein juristischer Behandlung des Staats- und Verwaltungsrechts anhing, verzichten doch seine Arbeiten nicht auf staatswissenschaftliche Belehrung, Lorenz v. Stein war ihm in dieser Hinsicht Vorbild. S.s Hauptwerk ist das „Staatsrecht des Königreiches Württemberg“ (1883), es löste erst Robert Mohls gleichnamiges Werk aus dem Vormärz als umfassende Darstellung seines Gegenstandes ab. Als bahnbrechend ist auch die große Monographie „Das öffenliche Recht und die Verwaltungsrechtspflege“ (1880) zu bezeichnen, auf ihr fußt ein kürzeres „Allgemeines Verwaltungsrecht“ (in: Hdb. d. öff. Rechts d. Gegenwart I/2, 1884), eine frühe systematische Darstellung des gemeindt. Verwaltungsrechts. – Silberne Jub.medaille; Großkreuz d. Verdienstordens d. bayer. Krone, d. württ. Friedrichsordens (1884) u. d. Ordens d. württ. Krone (1889).
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Werke
Weitere W Der Konkurs nach d. d. dt. RT vorgelegten Entwürfen e. Konkurs-Ordnung u. e. Einf.gesetzes, 1876;
Die Konkurs-Ordnung f. d. dt. Reich, 1879, ³1896 (bearb. v. G. Boßert);
– Hg:
Württ. Archiv f. Recht u. Rechtsverw. (ab II 1858-82;
mit F. P. Kübel);
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Nachlass
Nachlaß: HStA Stuttgart.
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Literatur
H. Heffter. Die dt. Selbstverw. im 19. Jh., ²1969, S. 629-31;
A. Korn, Die Entwicklung v. frühlib. z. konstitutionellen Staatsbegriff, dargest. an d. Lehren O. v. S.s, Diss. Münster 1970;
M. Stolleis. Gesch. d. öff. Rechts in Dtld., II, 1992, v. a. S. 292, 400;
M. Friedrich, Gesch. d. dt. Staatsrechtswiss., 1997, S. 265 u. 311 f.;
BJ V, S. 42-46;
Jeserich-Neuhaus;
Biogr. Hdb. Württ. LT. -
Autor/in
Manfred Friedrich -
Zitierweise
Friedrich, Manfred, "Sarwey, Otto von" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 441-442 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116810076.html#ndbcontent