Reinert, Johann Baptist
- Lebensdaten
- 1790 – 1853
- Geburtsort
- Oberdorf (Kanton Solothurn)
- Sterbeort
- Solothurn
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Politiker
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 130384429 | OGND | VIAF: 305400797
- Namensvarianten
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- Reinert, Johann Baptist
- Reinert, J.
- Reinert, Johann B.
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Reinert, Johann Baptist
amtlicher Gesetzesredaktor, Politiker, * 31.10.1790 Oberdorf (Kanton Solothurn), † 22.3.1853 Solothurn. (katholisch)
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Genealogie
V Urs Joseph, Bauer aus O.;
M Maria Reinhard;
6 Geschw;
⚭ N. N.;
S →Conrad (1826–77), 1848-56 im Dienst d. Kt. Solothurn, 1852-56 Redaktor d. „Solothurner Blattes“, seit 1856 in städt. Diensten, 1863-65 Gde.rat (s. HBLS). -
Biographie
Nach der Absolvierung der Landschule arbeitete R. zwei Jahre auf dem elterlichen Hof und besuchte anschließend das Gymnasium des geistl. Kollegiums in Solothurn. 1809 trat er in den Staatsdienst ein und arbeitete als Sekretär des Finanzrats. 1811 begann er ein Rechtsstudium in Berlin, wo ihn v. a. Friedrich Carl v. Savigny und →Johann Gottlieb Fichte prägten; Fichtes Sohn wurde von R. unterrichtet. 1813 kehrte er auf Wunsch seiner Eltern nach Solothurn zurück, wo er seine Tätigkeit im Finanzrat wieder aufnahm. Mit der aristokratisch-patrizischen Restauration seit Jan. 1814 traten R. und sein Freund und politischer Weggefährte →Josef Munzinger (1791–1855) in den aktiven Widerstand und mußten am 2. Juni nach den Unruhen in Solothurn fliehen. Nach der allgemeinen Amnestie im Juli 1815 etablierte R. sich in Solothurn als Fürsprech und erhielt das Notariatspatent. Hier war er Mitgründer der „Ökonomisch-Gemeinnützigen Gesellschaft“ (1818) und Mitglied der „Helvetischen Gesellschaft“ (1820), der „Literarischen Gesellschaft“ sowie 1827-41 des Großen Rats. Beim liberalen Umschwung 1830/31 trat R. als Vertreter des Juste Milieu für den Ausgleich zwischen Stadt und Land ein. Er war der Anführer der Landschaft und beteiligte sich nicht an der Volksversammlung in Balsthal, da er Radikalisierungstendenzen fürchtete. Am Entwurf der Kantonsverfassung von 1831 war er maßgeblich beteiligt. Seit 1831 redigierte R. faktisch alle Gesetze des Kantons; 1838 wurde er zum offiziellen Gesetzesredaktor von Solothurn ernannt. Seine Strafprozeßordnung (1838) wurde vom Ghzgt. Hessen rezipiert, ebenso seine Zivilprozeßordnung (1839) von den Kantonen Baselland und Schwyz. Für das im März 1837 beschlossene Zivilgesetzbuch wurde R. ebenfalls zum Redaktor ernannt. Mit der Verfassungsrevision 1841 zum Regierungsrat gewählt, verfaßte er 1841-47 dieses Gesetzeswerk, das zur Zeit seines Erlasses als das beste der Schweiz galt. Seit 1848 war R. Redaktor des liberalen „Solothurner Blattes“. Als Gesetzgeber Solothurns und als zentrale Gestalt in der Übergangszeit 1830/31 trug er entscheidend zur Festigung einer liberalen Verfassung im Kt. Solothurn bei.
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Literatur
B. Laett, Der Zivilprozess J. B. R.s f. d. Kt. Solothurn, 1839, Diss. Zürich 1937;
P. Walliser, Die pol. Stellung J. B. R.s in d. Solothurner Regeneration, 1943;
ders. Der stat.-kons. Gehalt d. Solothurn. Gesetzbuches v. 1841-1847, Diss. Basel 1946 (P);
ders., Der Gesetzgeber J. B. R. u. d. Solothurn. Civilgesetzbuch v. 1841-1847, 1948 (P);
ders., J. B. R. als Staatsmann u. Gesetzgeber, Jurabll., 1949, H. 3, S. 33 ff.;
T. Wallner, Der Kt. Solothurn u. d. Eidgenossenschaft 1841-1847, Diss. Zürich 1967;
ders., Gesch. d. Kt. Solothurn 1831-1914, 1992 (P);
HBLS;
Schweizer Lex. -
Porträts
Reproduktion (Solothurn, Kt.ratssaal) e. Gem. v. W. Vigier, um 1800, nach Originalgem. v. F. Dietler, Abb. b. P. Walliser, 1946 u. 1948, s. L.
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Autor/in
Peter Walliser -
Zitierweise
Walliser, Peter, "Reinert, Johann Baptist" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 351-352 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd130384429.html#ndbcontent