Redslob, Robert
- Lebensdaten
- 1882 – 1962
- Geburtsort
- Straßburg
- Sterbeort
- Straßburg
- Beruf/Funktion
- Jurist ; Staatsrechtslehrer
- Konfession
- evangelisch
- Normdaten
- GND: 118598902 | OGND | VIAF: 71434405
- Namensvarianten
-
- Redslob, Robert
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Redslob, Robert
Jurist, * 3.2.1882 Straßburg, † 6.6.1962 Straßburg. (evangelisch)
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Genealogie
V Jules, Pfarrer in St.;
M Emilie Dietz;
⚭ Gabrielle Blanche, T d. →Andreas Kiener (1859–1928), Fabr., Präs. d. Handelskammer zu Colmar, Mitgl. d. Ersten Kammer d. LT v. Elsaß-Lothringen (s. NDBA), u. d. Lucie Freiin v. Stetten (1858–1941);
3 K. -
Biographie
Nach dem jur., phil. und nationalökonom. Studium 1900-06 in Straßburg und Berlin und der praktischen jur. Ausbildung in Straßburg schlug R. die Hochschullehrerlaufbahn ein. 1909 in Straßburg zum Dr. iur. promoviert, erhielt er dort noch im selben Jahr die venia legendi für Strafrecht und Rechtsphilosophie, kurz darauf auch für Staatsrecht. 1913 folgte er einem Ruf als o. Professor des Öffentlichen Rechts nach Rostock, wohl auch deshalb, weil er in Straßburg als Elsässer nicht mit der Ernennung zum Professor rechnen konnte, kehrte aber sofort mit Kriegsende nach Straßburg zurück. Er erhielt an der neu errichteten Université de Strasbourg eine Professur für Internat. öffentliches Recht; als im Sept. 1939 die Universität nach Clermont-Ferrand evakuiert wurde, ging er mit dem Lehrkörper dorthin (1953 em.).
R.s wissenschaftliches Werk umfaßt hauptsächlich Arbeiten zum öffentlichen Recht; „Die Staatstheorien der franz. Nationalversammlung von 1789“ (1912), „Abhängige Länder“ (1914), „Die parlamentarische Regierung in ihrer wahren und in ihrer unechten Form, Eine vergleichende Studie über die Verfassungen von England, Belgien, Ungarn, Schweden und Frankreich“ (1918, übers. u. erw. u. d. T.: Le Régime parlamentaire, Etude sur les institutions d'Angleterre, de Belgique, de Hongrie, de Suéde, de France, de Tchécoslovaquie, de l'Empire Allemand, de Prusse, de Bavière et d'Autriche, 1924). Die letztere Studie sieht allein diejenige im Einklang mit dem Parlament berufene Regierung, die vermöge ihres Auflösungsrechts dem Parlament die Waage zu halten vermag, als genuine parlamentarische Regierung an. R. folgte in dieser Ansicht der Kritik der zeitgenössischen franz. Staatsrechtslehre an der unbeschränkten Parlamentsherrschaft franz. Musters. Damit übte er auf →Hugo Preuß' (1860-1925) Konzeption eines demokratischen Parlamentarismus, die in ihrer Umsetzung in die Weimarer Verfassung den Reichspräsidenten mit einem praktisch unbeschränkten Auflösungsrecht ausstattete, einen unübersehbaren Einfluß aus. Seit der Rückkehr nach Straßburg verfaßte R. neben wissenschaftlichen Werken auch Reiseberichte und Erinnerungen. Zumal in der Zwischenkriegszeit wußte er seine frankophile Haltung mit der Kritik an übersteigertem Nationalismus sowohl jenseits wie diesseits des Rheins zu verbinden; 1950 hielt er an der neu gegründeten FU Berlin Vorlesungen.|
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Auszeichnungen
zahlr. Auszeichnungen, u. a. Dr. iur. h. c. (Basel 1954);
Offz. d. Ehrenlegion. -
Werke
Weitere W Völkerrechtl. Ideen d. Franz. Rev., in: Festgabe f. Otto Mayer, 1916;
Das Problem d. Völkerrechts, 1917;
Hist. des grands principes du droit des gens, 1923;
Sur les confins de l'Europe et de l'Orient, 1927;
Entre la France et l'Allemagne, Souvenirs d'un Alsacien, 1932;
Alma mater, Mes Souvenirs des Universités allemandes, 1958. -
Literatur
J. E. Craig, Scholarship and Nation Building, The Universities of Strasbourg and Alsatian Soc. 1870-1939, 1984;
Ch. Schönberger, Das Pari, im Anstaltsstaat, Zur Theorie parl. Repräsentation in d. Staatsrechtslehre d. Ks.reichs (1871–1918), 1997, S. 384 ff.;
NDBA (P). -
Autor/in
Manfred Friedrich -
Zitierweise
Friedrich, Manfred, "Redslob, Robert" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 251 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118598902.html#ndbcontent