Gaus, Friedrich
- Dates of Life
- 1881 – 1955
- Place of birth
- Mahlum (Bockenem-Mahlum) bei Hildesheim
- Place of death
- Göttingen
- Occupation
- Jurist ; Beamter ; Diplomat
- Religious Denomination
- evangelisch-lutherisch
- Authority Data
- GND: 122706293 | OGND | VIAF: 72282399
- Alternate Names
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- Gaus, Friedrich Wilhelm Otto
- Gaus, Friedrich
- Gaus, Friedrich Wilhelm Otto
- Gaus, Friedrich W.
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Gaus, Friedrich Wilhelm Otto
1881 – 1955
Jurist, Beamter, Diplomat
Als hoher Beamter im Auswärtigen Amt war Friedrich Gaus nach 1918 einer der wichtigsten Unterstützer der Verständigungspolitik Gustav Stresemann (1878–1929), ehe er sich nach 1933 der Außenpolitik des NS-Staats andiente. In den Nürnberger Prozessen als Kronzeuge eingesetzt, zeigte er eine späte Einsicht, die andere Diplomaten vermissen ließen.
Dates of Life
Geboren am 26. Februar 1881 in Mahlum (Bockenem-Mahlum) bei Hildesheim Gestorben am 17. Juli 1955 in Göttingen Konfession evangelisch-lutherisch Friedrich Gaus (rechts), BArch / Bildarchiv (InC) -
Author
→Martin Kröger (Berlin)
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Citation
Kröger, Martin, „Gaus, Friedrich“ in: NDB-online, veröffentlicht am 01.01.2023, URL: https://www.deutsche-biographie.de/122706293.html#dbocontent
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Gaus wuchs als Sohn eines wohlhabenden Großbauern in dem damals braunschweigischen Dorf Mahlum (heute Niedersachsen) auf. Nach dem Abitur in Braunschweig studierte er von 1899 bis 1902 Jura in Genf, München, Berlin und Heidelberg. 1903 wurde er an der Universität Leipzig mit einer Arbeit aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts zum Dr. iur. promoviert. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1907 bewarb er sich für den Auswärtigen Dienst, in dem ihm ohne Adelstitel nur die konsularische Laufbahn offenstand. 1907 in das Auswärtige Amt (AA) einberufen, durchlief Gaus die übliche Ausbildung und war von 1910 bis 1912 an den Generalkonsulaten in Genua und Konstantinopel tätig. Anschließend war er bis 1945 durchgängig mit Rechtsangelegenheiten des AA betraut.
Als Hauptmann der Reserve leistete Gaus seit August 1914 Kriegsdienst und nahm mit einem Feldartillerieregiment in Frankreich an den frühen Schlachten des Ersten Weltkriegs teil. Im Juni 1916 wurde er unabkömmlich gestellt und kehrte er ins AA zurück. Im April 1919 zum Wirklichen Legationsrat und Vortragenden Rat ernannt, leitete er bei den Friedensverhandlungen in Versailles 1919/20 die Rechtskommission der deutschen Friedensdelegation. Am 24. Dezember 1921 wurde er Dirigent in der Rechtsabteilung und Justitiar des AA, übernahm im Mai 1923 als Ministerialdirektor die Leitung der Abteilung und blieb bis ins Frühjahr 1943 in dieser Funktion.
Obwohl im Bürgerlichen Recht promoviert, entwickelte sich Gaus während zahlreicher internationaler juristischer Verhandlungen zu einem brillanten Völkerrechtler. Im AA war er mit seiner juristischen Formulierungskunst konkurrenzlos und für mehr als 20 Jahre einer der bedeutendsten Beamten im Ministerium. Seit 1919 war er mit den internationalen rechtlichen Folgewirkungen der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg befasst, wie den Reparationsbedingungen und der Militärkontrolle der Siegerstaaten. Er verhandelte zahlreiche Schiedsverträge, mit deren Hilfe aus dem Krieg resultierende Streitfälle friedlich geschlichtet wurden. Die völkerrechtlichen Grundlagen der von Reichsaußenminister Gustav Stresemann (1878–1929) getragenen und von Staatssekretär Carl von Schubert (1882–1947) konzipierten Verständigungspolitik wurden allein von Gaus ausgearbeitet.
Gaus hatte in der Ära Stresemann Anteil an allen internationalen Initiativen, Verhandlungen und Verträgen des Deutschen Reichs. Im Besonderen bereitete er die Verträge von Locarno (1925) mit vor, begleitete Stresemann zu Tagungen des Völkerbunds und gestaltete den Briand-Kellogg-Pakt zur Ächtung des Angriffskriegs (1927/28) sowie den völkerrechtlichen Minderheitenschutz auf der Ebene des Völkerbunds maßgeblich mit. Gaus war bis 1929 eine zentrale Säule des Konzepts der friedlichen Revision des Versailler Vertrags im Rahmen völkerrechtlicher Verfahren und unter Ausschluss des Kriegs als politischem Mittel. Im AA war in dieser Zeit vom „System Gaus“ die Rede.
Als sich das Deutsche Reich seit 1930 von diesen außenpolitischen Prinzipien verabschiedete, ließ sich Gaus mit seiner völkerrechtlichen Kompetenz für andere Grundsätze einspannen. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme war er u. a. mit der Ausformulierung des Deutsch-Polnischen Nichtangriffspakts vom Januar 1934 und des „Hitler-Stalin-Pakts“ vom August 1939 befasst. Gaus verfasste auch das geheime Zusatzprotokoll, das die Aufteilung Polen und des Baltikums zwischen Deutschland und der Sowjetunion im Kriegsfall regelte, ehe seine juristische Beratung nach Beginn des Zweiten Weltkriegs weitgehend überflüssig wurde. Nach seiner formellen Ablösung als Abteilungsleiter im Frühjahr 1943 blieb Gaus bis Kriegsende als Botschafter zur besonderen Verwendung im AA. Er kannte die Inhalte des Wannseeprotokolls und war über die Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden in vollem Umfang informiert.
Nach der Verhaftung im August 1945 wurde Gaus zu einem wichtigen und aussagewilligen Zeugen im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess 1945/46 sowie im Wilhelmstraßen-Prozess 1947. Er bestätigte die Existenz und Inhalte des Zusatzprotokolls zum Hitler-Stalin-Pakt, beschrieb detailliert das Organisations- und Kompetenzgefüge des AA und fertigte für die Anklage umfangreiche Ausarbeitungen zu einzelnen Bereichen der deutschen Kriegsaußenpolitik an. Neben Joachim von Ribbentrop (1893–1946) belastete er als Zeuge v. a. Ernst Freiherr von Weizsäcker (1882–1951) schwer. Seine Eigenschaft als Kronzeuge in Nürnberg brachte ihm von ehemaligen Kollegen und Teilen der Presse den Vorwurf des Verrats ein. Nach der Haftentlassung lebte Gaus bis zu seinem Tod 1955 zurückgezogen in Mahlum und Göttingen.
April 1917 | Kriegsverdienstkreuz |
April 1918 | Roter Adlerorden IV. Klasse |
Nachlass:
Privatbesitz.
Weitere Archivmaterialien:
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Berlin. (Personalakten)
Gedruckte Quellen:
Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918–1945, Serien A–E.
Der Zivilmakler, 1903. (Diss. iur.)
Henry Bernhard (Hg.), Friedrich Gaus, in: Gustav Stresemann. Vermächtnis. Der Nachlass in drei Bänden, Bd. 2, 1932, S. 129–175.
Peter Grupp, Art. „Gaus, Friedrich Wilhelm Otto“, in: Wolfgang Benz/Hermann Graml (Hg.), Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik, 1988, S. 99.
Gerhard Stuby, Friedrich Wilhelm Gaus. Graue Eminenz oder Notar des Auswärtigen Amts? Eine biographische Skizze, in: Bernd Marschang/Gerhard Stuby (Hg.), No habrá olvido (Es gibt kein Vergessen). Ein Leben in Diplomatie und Wissenschaft. Festschrift für Luis Quinteros-Yanez zum 70. Geburtstag. 1996, S. 123–152.
Gerhard Stuby, Friedrich W. Gaus. Vom Kronjuristen des Deutschen Reiches zum Kronzeugen der Anklage, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 15 (2000), H. 2, S. 78–99.
Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945, hg. v. d. Auswärtigen Amt, Bd. 2, bearb. v. Gerhard Keiper/Martin Kröger, 2005, S. 15 f. (P)
Gerhard Stuby, Vom „Kronjuristen“ zum „Kronzeugen“. Friedrich Wilhelm Gaus. Ein Leben im Auswärtigen Amt der Wilhelmstraße, 2008.
Annette Schmidt-Klügmann, Bernhard Wilhelm von Bülow, Hans Heinrich Dieckhoff, Friedrich Gaus. Die Leitung des Auswärtigen Amts zwischen Kontinuität und Anpassung 1933–1936, in: Johannes Hürter/Michael Meyer (Hg.), Das Auswärtige Amt in der NS-Diktatur, 2014, S. 111–129.
Gemälde (Öl/Leinwand) v. Sabine Lepsius (1864–1942), 1925, 85×105cm, Stiftung Dr. Georg Haar, Weimar.
Fotografie, ca. 1930, Abbildung in: Akten zur deutschen auswärtigen Politik. Ergänzungsband zu den Serien A-E, hg. v. d. Auswärtigen Amt, 1995, S. 440. (Onlineressource)
Fotografie, Abbildung in: Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945, hg. v. d. Auswärtigen Amt, Bd. 2, bearb. v. Gerhard Keiper/Martin Kröger, 2005, S. 15.