Merk, Wilhelm

Dates of Life
1887 – 1970
Place of birth
Meersburg/Bodensee
Place of death
Tübingen
Occupation
Staatsrechtler ; Jurist ; Staatsrechtslehrer
Religious Denomination
katholisch?
Authority Data
GND: 139845607 | OGND | VIAF: 61921312
Alternate Names

  • Merk, Wilhelm

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Citation

Merk, Wilhelm, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd139845607.html [23.02.2025].

CC0

  • Merk, Wilhelm

    Staats- und Verwaltungsrechtler, * 11.4.1887 Meersburg/Bodensee, 5.5.1970 Tübingen. (katholisch)

  • Genealogy

    B Walther (s. 1); – ledig.

  • Biography

    Nach Studien in Straßburg, Berlin, Heidelberg und Freiburg (Breisgau) 1905-10 sowie den beiden juristischen Staatsexamina trat M. 1913 in den bad. Verwaltungsdienst ein. Lange Zeit verband er Praxis mit Forschung und Lehre. 1922 wurde er in Freiburg promoviert, hatte 1924-28 an der TH Karlsruhe einen Lehrauftrag für Arbeitsrecht und Sozialgesetzgebung und habilitierte sich 1928 in Tübingen. Im selben Jahr verließ er den Verwaltungsdienst und wurde Privatdozent in Tübingen. Dort wurde er 1932 zum ao., 1936 zum planmäßigen ao. und 1945 zum persönlichen o. Professor ernannt. Er hielt Vorlesungen vor allem über Staats- und Verwaltungsrecht sowie deutsche Rechtsgeschichte. Schwerpunkt seines vielseitigen wissenschaftlichen Wirkens war das Verwaltungsrecht. Zunächst behandelte er jedoch vor allem das Steuerrecht – 1922 in seiner Dissertation über „Die Steuerschuld nach dem Reichsabgabenrecht“ und später in seinem Werk über „Steuerschuldrecht“ (1926), einer grundlegenden Arbeit über das Steuerrecht des Reiches. 1925 wurde er vom bad. Justizministerium beauftragt, das „Handbuch der bad. Verwaltung“ herauszugeben.

    Nach 1933 wurde M. die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten sehr erschwert. Zwar erschien 1935 sein bemerkenswertes Werk über „Verfassungsschutz“, den Schutz der Verfassung in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Seine Untersuchung „Der Staatsgedanke im Dritten Reich“ (1935), in der er gegen die Lehre von R. Höhn vom Staat als Instrument des Führers die Auffassung vom Staat als Rechtspersönlichkeit der Volksgemeinschaft verteidigte, wurde jedoch 1937 verboten. Ein erstes umfassendes, 1943/44 fertiggestelltes Werk über deutsches Verwaltungsrecht im Dritten Reich konnte mangels Papiergenehmigung nicht veröffentlicht werden. Die Summe seiner Forschungen konnte M. in seine grundlegende zweibändige Untersuchung über „Deutsches Verwaltungsrecht“ (1962/70) einfließen lassen. Die bleibende Bedeutung dieses Werks liegt in der gründlichen Behandlung der historischen Entwicklung des deutschen Verwaltungsrechts und seiner einzelnen Rechtsinstitute.

  • Works

    Weitere W Hrsg.: Hdb. d. bad. Verwaltung, 1925, 2. T., 1927, ²1930. |

  • Archival Ressources

    Nachlaß: Univ.bibl. Tübingen.

  • Literature

    Attempto 35/36, 1970, S. 86 f. (P);
    F. Volbehr u. R. Weyl, Professuren u. Dozenten d. Univ. Kiel, 1956;
    Kürschner, Gel.-Kal. 1940/41-1970.– Eigene Archivstud.

  • Author

    Harald Kahlenberg
  • Citation

    Kahlenberg, Harald, "Merk, Wilhelm" in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 142 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd139845607.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA