Sayn-Wittgenstein
- Lebensdaten
- unbekannt
- Beruf/Funktion
- Grafen ; Fürsten
- Konfession
- mehrkonfessionell
- Normdaten
- GND: 118854623 | OGND | VIAF: 32793994
- Namensvarianten
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- Sayn-Wittgenstein
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Sayn-Wittgenstein
Grafen und Fürsten (seit 1792 beziehungsweise 1801/04).
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Biographie
Nachfolger der älteren Grafen von Sayn wurde das Haus Sponheim, von welchem sich ein Zweig bald nach Sayn benannte. Dieses jüngere Grafenhaus Sayn spaltete sich 1294 in eine Johann- und in eine Engelbertlinie. Während erstere in Sayn blieb und 1606 im Mannesstamm erlosch, heiratete aus letzterer, die den kleineren Teil des Besitzes innehatte, Salentin (erw. 1331-1386, 1392 †) 1345 die Erbtochter der Grafen von Wittgenstein, Adelheid (erw. 1345-1357), und begründete damit das vornehmlich im hess.-westfäl. Grenzgebiet begüterte Haus S.-W. Einer seiner Nachkommen trug Hessen 1493 die Gfsch. Wittgenstein zu Lehen auf, ein Verhältnis, das bis zur Auflösung des Alten Reiches 1806 bestehenblieb.
Die erste hervorragende Persönlichkeit des Hauses S.-W. war →Ludwig d. Ä. (1532–1605, s. ADB 43), ein gebildeter Mann, der längere Zeit am pfälz. Hof in Heidelberg lebte, mit zahlreichen Gelehrten seiner Zeit in Kontakt stand und in der bereits unter seinem Vater ev. gewordenen Gfsch. Wittgenstein das ref. Bekenntnis einführte. 1603 verzichtete er auf die Regierung und teilte seinen Besitz unter seinen drei ältesten Söhne, →Georg (1565–1631), →Wilhelm (1569–1623) und →Ludwig (1571–1634), auf, wodurch die Linien Berleburg, Sayn und Wittgenstein entstanden. Wilhelm beerbte 1605 die im Jahre darauf aussterbende Johannlinie des Hauses Sayn. Obwohl die neue Linie S.-W.-Sayn erst 1846 im Mannesstamm erlosch, ging dem Haus S.-W. dieses Erbe schon 1636 wieder verloren. Eine finanzielle Entschädigung dafür erhielt es im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803.
Die Linie S.-W.-Berleburg brachte mit →Casimir (1687–1741, s. L), der bereits 1694 seinem verstorbenen Vater unter Vormundschaft nachfolgte, einen frommen und toleranten Regenten hervor, der Verfolgten verschiedener Glaubensrichtungen in der Gfsch. W.-Berleburg eine neue Heimat bot, die dadurch weithin bekannt wurde. Casimir wirkte auch an dem großen Projekt der mystischen Berleburger Bibel-Übersetzung (1726–42) mit. Seinem Sohn →Ludwig Ferdinand (1712–73) blieb es überlassen, später die in bedenkliche Unordnung geratenen Finanzen der Grafschaft zu sanieren. Dessen Sohn →Christian Heinrich (1753–1800) wurde 1792 als erstes Mitglied des Hauses S.-W. in den Reichsfürstenstand erhoben. Ein jüngerer Sohn dieses Fürsten, Prinz →August Ludwig (1788–1874, s. L), wurde nach einer militärischen Laufbahn in hessen-darmstädt. Diensten zur Zeit des Frankfurter Parlaments 1849 Reichsministerpräsident und war 1852-66 leitender nassau. Minister. Sein Sohn Prinz →Emil (1824–78, s. ADB 43) war russ. Generalleutnant. Der bedeutendste Vertreter eines Seitenzweigs der Berleburger Linie, der in russ. Dienste trat, war Gf. →Ludwig Adolph Peter (1769–1843; russ.: Petr ChristianovičVitgenštejn, s. L), der als Generalleutnant 1812 St. Petersburg gegen die franz. Armee sicherte, maßgeblich am Zustandekommen der Konvention von Tauroggen beteiligt und zeitweise Oberbefehlshaber der alliierten Truppen gegen →Napoleon war. 1826 wurde er zum Generalfeldmarschall befördert und 1834 in den preuß. Fürstenstand erhoben. Sein Sohn →Ludwig (1799–1866), der wegen der Verhältnisse in Rußland nach Deutschland zurückkehrte, wurde Begründer der neuen fürstlichen Linie S.-W.-Sayn.
Die erste überregional bedeutende Persönlichkeit der in der südlichen Teilgrafschaft Wittgensteins regierenden Linie S.-W.-Wittgenstein (seit 1653 S.-W.-Hohenstein) war →Johann VIII. (1601–57, s. L), der nach seiner Militärlaufbahn als brandenburg. Hauptgesandter 1645-48 geschickt bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden mitwirkte, danach Statthalter in Minden-Ravensberg und zuletzt in der Mark Brandenburg war. Wegen seiner Verdienste erhielt er von Kf. Friedrich Wilhelm Teile der thür. Gfsch. Hohenstein, nach der er sich fortan nannte. Sein als „Vater der Heckenmünzen“ bezeichneter jüngerer Sohn →Gustaf (1633–1700) trat als Münzverschlechterer in großem Stil hervor. Dessen Sohn →August (1663–1735, s. ADB 43) wiederum gehörte zu den wichtigsten Männern am Hof des preuß. Königs Friedrich I., bis er 1710 wegen finanzieller Mißwirtschaft gestürzt wurde. Die Linie S.-W.-Hohenstein wurde 1801 ebenfalls in den Reichsfürstenstand erhoben, doch nahmen die Brüder →Friedrich (1766–1837) und →Wilhelm (1770–1851, s. L) aufgrund der katastrophalen Lage der Grafschaft W.-W., verursacht v. a. durch fehlgeschlagene Industrialisierungsprojekte des älteren, den Titel erst 1804 öffentlich an. Der nominell seit 1804 mitregierende Wilhelm, seit 1795 in preuß. Diensten, war 1814-19 Polizeiminister und anschließend bis zu seinem Tod Minister des kgl. Hauses. Aufgrund des Vertrauens Kg. Friedrich Wilhelms III. war der Einfluß dieses konservativen Staatsmannes in der preuß. Innenpolitik erheblich, insbesondere verhinderte er die Verwirklichung des kgl. Verfassungsversprechens.
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Literatur
F. Göbel, Hist. Fragmente aus d. Leben d. regierenden Grafen u. Fürsten zu S.-W.-Hohenstein, 1858;
F. Krämer (Hg.), Wittgenstein, I, 1965 (P);
H.-B. Spies, Wirtsch. u. Verw. d. Gfsch. Wittgenstein-Wittgenstein (1796–1806), 1975;
ders., Die Hintergründe d. Rückkehr d. russ. Zweigs d. Fam. Wittgenstein nach Dtld., in: Westfäl. Zs. 129, 1979, S. 109-16;
Alexander Fürst zu S.-W.-Sayn (Hg.), Sayn, Ort u. Fürstenhaus, 1979 (P);
GHdA 90 u. 133, Fürstl. Häuser 13 u. 17, 1987 u. 2004, ebd. 125, Adelslex. XII,2001;
diverse Aufss. in Zs. „Wittgenstein“;
– zu Casimir:
ADB 43;
F. W. Winckel, Aus d. Leben C.s, weiland regierenden Grafen zu S.-W. Berleburg, 1842 (P); – zu August Ludwig:
Hess. Biogr. III;
Franz [Prinz zu] Sayn-Wittgenstein[-Berleburg], A. L. Prinz zu S.-W.-Berleburg, in: Nassau. Lb. 4, 1950, S. 172-84 (P); – zu Ludwig Adolph Peter:
E. Spies-Hankammer, Ein Mitgl. aus rheinwestfäl. Adelsgeschl. in russ. Diensten, L. A. P. Gf. v. S.-W.-Berleburg in d. Feldzügen 1812-1814, in: Westdt. Jb. f. Landesgesch. 6, 1980, S. 211-50;
– zu Johann VIII.:
K. Großmann, Gf. J. VIII. v. S.-W.-Hohenstein, T. 1-2, 1922;
G. Bauer, J. Gf. zu S.-W.-Hohenstein, in: Westfäl. Lb. 2, 1931, S. 439-55 (P); – zu Wilhelm (Ludwig Georg):
ADB 43;
W. Weyer, Die Anfänge d. preuß. Haus- u. Polizeimin. Fürsten W. L. G. zu S.-W.-Hohenstein (1770–1806), 1927;
H. Branig, Fürst Wittgenstein, Ein preuß. Staatsmann d. Restaurationszeit, 1981 (P). -
Autor/in
Hans-Bernd Spies -
Zitierweise
Spies, Hans-Bernd, "Sayn-Wittgenstein" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 482-483 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118854623.html#ndbcontent